Intensivzentren: G-BA greift wichtige DGIM-Impulse auf
Im Oktober 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) die Einrichtung von Zentren für Intensivmedizin beschlossen. Krankenhäuser mit nachgewiesener multiprofessioneller Expertise in der Versorgung von Intensivpatientinnen und -patienten sollen unter anderem umliegende Kliniken beratend unterstützen. Zum 5. Juli 2024 sind Neuregelungen des G-BA zu Organisation und Qualitätsstandards in Kraft getreten. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt eine von ihr angeregte Anpassung der bisherigen Vorgaben, die allen Fachärztinnen und Fachärzten mit entsprechender Qualifikation die Leitung der Intensivzentren möglich macht. Gleichzeitig bekräftigt die DGIM ihre Forderung an den G-BA, dass bei fachspezifischen Fragestellungen die Beratung zwingend durch Fachärztinnen und Fachärzte der jeweiligen Fachdisziplin erfolgen müsse.