Rheumatoide Arthritis: Neue Leitlinie zur frühen Therapie
Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. (DGRh) veröffentlicht eine neue S3-Leitlinie zur Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten. Die Therapie soll unmittelbar nach gesicherter Diagnose beginnen – mit dem Ziel der Remission. Ist dies nicht erreichbar, wird zumindest eine geringe Krankheitsaktivität angestrebt. Neu geregelt sind vor allem die weiteren Behandlungsschritte bei unzureichendem Therapieerfolg, individuellen Risiken, ein kurzer Einsatz von Kortisonpräparaten und die kontrollierte Verringerung der Therapie bei anhaltender Remission.
„Die Leitlinie macht Therapieziele und Entscheidungspunkte im Behandlungsverlauf sehr konkret“, sagt Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Torsten Witte, Direktor der Klinik für Rheumatologie und Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover und Vorstandsmitglied der DGRh. Entscheidend sei, die erste Behandlung konsequent zu optimieren und sie bei ausbleibendem Erfolg rechtzeitig anzupassen. Bei aktiver Erkrankung sollen Kontrollen alle ein bis drei Monate erfolgen. Zeigt sich nach drei Monaten keine ausreichende Besserung oder ist das Therapieziel nach sechs Monaten nicht erreicht, soll die Rheumatolog:in die Behandlung ändern. Bei anhaltender Remission, wenn also die Krankheit erfolgreich zurückgedrängt ist, können sich die Abstände der Kontrollen verlängern.
Biologika, JAK-Inhibitoren und Kortisonpräparate einordnen
„Medikamente wie Biologika und JAK-Inhibitoren, letztere als Alternative, nachdem die individuellen Risiken sorgfältig abgewogen wurden, werden klarer als regelhafter nächster Behandlungsschritt eingeordnet.“, erläutert Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Jan Leipe, Leiter der Sektion Rheumatologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, und Beiratsmitglied der DGRh. Kortisonpräparate sollen rasch reduziert und in der Regel innerhalb von drei Monaten beendet werden. Nach dem Absetzen dieser Medikamente kann bei anhaltender Remission auch die krankheitsmodifizierende Therapie schrittweise verringert werden. Ein vollständiges Absetzen wird jedoch nicht empfohlen.
Lungenbeteiligung bei rheumatoider Arthritis berücksichtigen
Erstmals enthält die Leitlinie zudem eine eigene Empfehlung zu einer rheumabedingten Erkrankung des Lungengewebes, der RA-assoziierten interstitiellen Lungenerkrankung. Insbesondere bei fortschreitendem Verlauf sollen sich Rheumatologie und Pneumologie über Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle eng abstimmen. „Die Leitlinie verbindet wissenschaftliche Evidenz mit klaren, praxistauglichen Behandlungspfaden“, sagt Prof. Dr. Ulf Wagner, Präsident der DGRh und Leiter des Bereichs Rheumatologie am Universitätsklinikum Leipzig. „Sie stärkt eine zielgerichtete, sichere und patientenzentrierte Versorgung – von der frühen Therapie bis zur sorgfältig abgewogenen Therapieanpassung und kontrollierten Verringerung.“
Neue Leitlinie ersetzt Fassung von 2018
Diese neue S3-Leitlinie löst die Fassung von 2018 ab. Sie wurde unter Federführung der DGRh erarbeitet und von Prof. Dr. Torsten Witte und Prof. Dr. Jan Leipe koordiniert. Beteiligt waren Fachgesellschaften aus Immunologie, Geriatrie, Innerer Medizin sowie Pharmakologie und Toxikologie. Die Deutsche Rheuma-Liga brachte die Patient:innenperspektive ein. Methodisch beruht die Leitlinie auf einer systematischen Literaturrecherche, einer strukturierten Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und einem formalen Konsensverfahren.
Quelle:Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V.
Literatur:
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S3-Leitlinie Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten, AWMF-Register Nr. 060-004, abrufbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/060-004