Samstag, 27. April 2024
Navigation öffnen
Infos für Patienten

Long-COVID: So finden Sie Hilfe

Long-COVID: So finden Sie Hilfe
© sebra – stock.adobe.com
Andauernde Erschöpfung, Atemnot, Herzprobleme: Wer auch Monate nach einer Corona-Infektion noch unter Spätfolgen leidet, braucht Hilfe. Das können Sie tun:
Anzeige:
Fentanyl
Fentanyl

Long-COVID-Ambulanzen und -Sprechstunden: Diagnose erhalten

Wer befürchtet, Long-COVID zu haben, kann sich an spezialisierte Ärzt:innen wenden. So haben viele Kliniken Long-COVID-Sprechstunden oder gar -Ambulanzen eingerichtet. Auch einige Arztpraxen bieten entsprechende Angebote. Das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis listet die Anlaufstellen in Kliniken online auf, die Betroffenen-Organisation Long-COVID Deutschland die Ambulanzen sowie Praxen. Die Ärzt:innen bemühen sich bei diesen Stellen um eine sichere Diagnose der oft diffusen Symptome und erstellen ein Therapiekonzept.

Reha: Therapiert werden und Bewältigungsstrategie lernen

Betroffene können eine spezialisierte stationäre oder ambulante Rehabilitation (Reha) machen. Es gibt symptomspezifische Angebote für Behandlungen von zum Beispiel Lungenbeschwerden oder Störungen des Nervensystems, bei denen der Gesundheitszustand verbessert werden soll. Menschen mit Belastungsintoleranz können während einer Reha lernen, in einem neuen Alltag zurechtzukommen. Etwa durch das sogenannte Pacing: Man lernt, das Tempo des Alltags unter Kontrolle zu haben und auf die Bremse zu treten, wenn die Anstrengung zu groß wird.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion – Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%

Erschienen am 26.04.2023Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion– Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%. Mehr erfahren Sie hier!

Erschienen am 26.04.2023Langzeitbeschwerden nach Corona-Infektion– Psychosoziale Faktoren erhöhen Risiko für Long-COVID um 50%....

© CREATIVE WONDER - stock.adobe.com

Antrag bei zuständigen Versicherungen selbst stellen

Den Antrag stellen die Betroffenen selbst, Hausärzt:innen können beraten. Alle Versicherten gesetzlicher Kassen haben ein Recht auf Reha – auch Rentner:innen, mitversicherte Partner:innen und Kinder. Aber die Krankenkassen zahlen die Maßnahmen nur dann, wenn keine anderen Kostenträger zuständig sind. Betroffene, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankung gefährdet ist, wenden sich daher am besten an die Rentenversicherung. Dabei ist es egal, ob man berufstätig oder gerade arbeitssuchend ist, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. In bestimmten Fällen kann Long-COVID als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden, etwa bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor. Dann ist die Unfallversicherung zuständig.

Sonderregeln für Privatversicherte

Für Menschen in Rente sowie Mütter und Väter, die sich hauptberuflich zu Hause um die Kinder kümmern, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Für Kinder und Jugendliche bestehe grundsätzlich eine gleichrangige Zuständigkeit der Renten- und Krankenversicherung, so die Deutsche Rentenversicherung. Für alle Betroffenen können aber auch Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Bundesagentur für Arbeit Kostenträger sein. Bei Privatversicherten entscheidet laut Verbraucherzentrale der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Unternehmen übernommen wird. Ist das nicht der Fall und man zahlt etwa als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, habe man in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.

dpa


Weitere Beiträge zum Thema

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Long-COVID: So finden Sie Hilfe"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.