Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen
Rund 5 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Die meisten von ihnen werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause versorgt – von Angehörigen, engen Freunden oder Nachbar:innen. Was viele der Pflegenden nicht wissen: Ihren Aufwand honoriert das Finanzamt ab dem Pflegegrad 2 – mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag.