Donnerstag, 25. April 2024
Navigation öffnen
Infos für Patienten

Tipps, wie Sie Pflegebedürftigen bei der Medikation helfen

Tipps, wie Sie Pflegebedürftigen bei der Medikation helfen
© Photographee.eu – stock.adobe.com
Pflegebedürftigen bei der Medikation helfen – das ist weit mehr als Pillen in die Tablettenbox einzusortieren. Angehörige besorgen Medikamente, sie prüfen, dass sie richtig gelagert werden und erinnern an die Einnahme. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, wie es vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) heißt. Denn Fehler können schwere Folgen haben. Etwa dann, wenn der Pflegebedürftige eine höhere Dosis einnimmt als von Ärzt:innen verschrieben. Je nach Medikament können bei Anwendungsfehlern zum Beispiel Herz-Kreislauf-Probleme, Verwirrtheit oder Nierenschäden auftreten. 
 
Anzeige:
Covaxis

Welche Infos Sie zu den Medikamenten haben sollten

Wer eine pflegebedürftige Person bei der Medikation unterstützt, sollte sich daher über deren Arzneien informieren, rät das ZQP in einem Ratgeber. Wie soll das Medikament wirken? Welche Nebenwirkungen kann es haben? Wann und in welcher Dosis wird es angewendet – und was ist bei der Lagerung wichtig? Schon alleine durch dieses Wissen lassen sich Fehler vermeiden. Hilfreich ist oft schon ein Blick in die Packungsbeilage. Auch in der Arztpraxis, der Apotheke oder durch den Pflegedienst lassen sich Fragen klären.

Medikationsplan und -Analysen: Wie sich ein Überblick schaffen lässt

Geht es darum, den Überblick über die Arzneimittel zu behalten, kann außerdem ein Medikationsplan helfen. Wer dauerhaft (über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen) mindestens 3 ärztlich verschriebene Medikamente nimmt, kann sich von Hausärzt:innen einen solchen Plan ausstellen lassen. Dort sind laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung alle Arzneimittel festgehalten, die die Patient:innen einnehmen. Und zwar mit Angaben zu Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und Besonderheiten bei der Einnahme. Apotheken bieten außerdem sogenannte Medikationsanalysen an. Vereinfacht gesagt heißt das: Apotheker:innen überprüfen, ob all die Präparate, die man einnimmt, zusammenpassen oder ob Wechselwirkungen drohen. Die Kosten dafür tragen seit vergangenem Sommer die gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung: Der oder die Versicherte nimmt regelmäßig mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente ein, schreibt die Verbraucherzentrale.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Krankenkassen fordern Milliarden-Zuschuss für die Pflege

Erschienen am 31.01.2023Aktuell beträgt der Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung eine Milliarde Euro pro Jahr, der Großteil der Pflegeversicherung wird aus Beiträgen finanziert.

Erschienen am 31.01.2023Aktuell beträgt der Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung eine Milliarde Euro pro Jahr, der Großteil...

© Wolfilser – stock.adobe.com

Was beim Geben von Medikamenten wichtig ist 

Wer Pflegebedürftigen Medikamente gibt, sollte sich vorher die Hände waschen. Das ZQP rät, sie danach gut abzutrocknen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sich die Tabletten schon zwischen den Fingern auflösen.
Haben die Pflegebedürftigen Probleme, Tabletten oder Kapseln zu schlucken, können Angehörige sie auch zusammen mit einem Löffel Apfelmus oder Kartoffelbrei reichen, rät das ZQP. Und: Bei der Gabe von Medikamenten sollte der Oberkörper der Patient:innen möglichst aufrecht sein, damit die Tablette nicht in der Speiseröhre hängen bleibt.

dpa


Weitere Beiträge zum Thema

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Tipps, wie Sie Pflegebedürftigen bei der Medikation helfen "

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.