Pflege: „24-Stunden-Betreuung“ nicht wörtlich verstehen
Auch wenn es so klingt: Bei Angeboten einer „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause kann die Pflegekraft nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Somit sei ein Arbeitstag in der Regel nach maximal 10 Stunden zuzüglich Pause vorbei, auch wenn die Pflegekraft mit im Haus wohnt. Wer tatsächlich auf 24 Stunden Betreuung Wert legt, muss für die Ruhe- und Pausenzeiten der Pflegekraft genügend Ersatz einplanen.