Journal MED

COVID-19 | Beiträge ab Seite 3

In den ersten Monaten der Corona-Pandemie vor über 3 Jahren gab es noch keine Impfstoffe. Expert:innen rieten besorgten Bürger:innen vor allem, sich mit Masken zu schützen. Große Hoffnungen setzten die Bundesregierung und das Robert Koch-Institut (RKI) aber auch auf die Corona-Warn-App, die am 16. Juni 2020 in den Stores von Apple und Google veröffentlicht wurde. Knapp 3 Jahre später wird die offizielle Corona-Warn-App des Bundes in den Schlafmodus versetzt und damit faktisch nutzlos.
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Gesundheitspolitik

STIKO: Keine Corona-Impfung mehr für Kinder und Jugendliche

Für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) angesichts der abgeschwächten Pandemie-Lage künftig keine Corona-Impfung mehr. Gesunden Erwachsenen bis 59 Jahren und Schwangeren werden keine weiteren Auffrischimpfungen empfohlen – sie sollten aber eine Basis-Immunität erreicht haben. Menschen ab 60 hingegen sollten einen jährlichen Booster bekommen. So sehen es die erneuerten Empfehlungen für die COVID-19-Impfung der STIKO vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte.
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Medizin

Studie untersucht Palliativversorgung in Pandemiezeiten

Die Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen war insbesondere in der 1. Welle der COVID-19-Pandemie herausfordernd. Infektionsschutz und Besuchsverbote erschwerten die Versorgung der Patient:innen und die Zuwendung durch Angehörige. Wissenschaftler:innen der PallPan-Forschungsgruppe haben unter Leitung der Würzburger Professorin Dr. Birgitt van Oorschot patientennah tätige Klinikmitarbeitende zu ihren Erfahrungen in dieser Zeit befragt. Demnach verschlechterte sich die Versorgungsqualität der Patient:innen in der Pandemie deutlich. Insbesondere die Vereinsamung der Betroffenen wurde als belastend empfunden. Ihre Ergebnisse sowie darauf basierende Empfehlungen für die Zukunft sind 2022 in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ erschienen. Die Originalarbeit erhält den diesjährigen DMW Walter Siegenthaler Preis. Die Auszeichnung wurde am 24. April 2023 im Rahmen des 129. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) verliehen.
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Medizin

Zi-Studie zur ambulanten Versorgung von COVID-19-Betroffenen in der zweiten und dritten Pandemiewelle veröffentlicht

In der zweiten und dritten Corona-Pandemiewelle Ende des Jahres 2020 bis Mitte Juni 2021 sowie in der sich anschließenden Abklingphase sind in Deutschland 2,35 Millionen Patient:innen mit laborbestätigter COVID-19-Diagnose vertragsärztlich behandelt worden. Das waren mehr als 8-mal so viele COVID-Patient:innen wie in der ersten Pandemiewelle. Die bundesweite Prävalenz war in der zweiten und dritten Welle mit 3% deutlich höher als in der ersten Welle (1. bis 3. Quartal 2020: 0,4%). Die COVID-19-Fallzahlen nach den Meldedaten des Infektionschutzgesetzes lagen mit 3,95 Millionen deutlich über der Zahl ambulant versorgter COVID-19-Patient:innen. Dies lässt im Gegensatz zur ersten Pandemiewelle darauf schließen, dass viele COVID-19 Infektionen bei weiter rückläufiger stationärer Behandlungsbedürftigkeit auch nicht zu einer Inanspruchnahme vertragsärztlicher Versorgungsleistungen geführt haben. 
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Medizin

PrEP von COVID-19: Erstattungsfähigkeit für monoklonale Antikörper bleibt erhalten

Gute Nachrichten für alle vulnerablen Hochrisikopatient:innen, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind und die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder einer Grunderkrankung nach den COVID-19-Schutzimpfungen keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen können: Durch das Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) (1) am 8. April bleibt die Erstattungsfähigkeit der PrEP mit monoklonalen Antikörpern (mAB) bei COVID-19 gesichert. Diese vulnerable Personengruppe hat nun also weiterhin einen Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur COVID-19-PrEP (1). Die COVID-19-Vorsorgeverordnung sichert zudem die Erstattung zukünftiger PrEPs von COVID-19, die sich aktuell bereits in der Entwicklung befinden.
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COVID-19

SARS-CoV-2-PrEP bald nicht mehr erstattungsfähig – eine Fehlentscheidung?

Die Erstattungsfähigkeit der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) bei SARS-CoV-2 mit Tixagevimab und Cilgavimab läuft zum 07. April 2023 aus. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für den Einsatz der Antikörpertherapie eingeschränkt. Im Interview gibt Prof. Dr. med. Frederik Trinkmann, geschäftsführender Oberarzt der Pneumologie und Beatmungsmedizin der Thoraxklinik und Leiter der Asthma Ambulanz an der Thoraxklinik Heidelberg, seine Einschätzung zu diesen Entscheidungen ab, kommentiert die COVRIIN-Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und erläutert die Wirksamkeit der Antikörper bei neuen SARS-CoV-2-Varianten.
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COVID-19

Update: Prophylaxe und Therapie SARS-CoV-2-assoziierter Erkrankungen

Die COVID-19-Pandemie scheint vorbei zu sein. Das Ende der Pandemie bedeutet jedoch nicht das Ende SARS-CoV-2-assoziierter Erkrankungen und kritischer Verläufe. Impfungen, Individualschutz zur Prophylaxe und therapeutische Ansätze bleiben daher wichtig. Zudem ist die Diagnose bzw. Therapie von Post-COVID-Erkrankungen weiterhin eine Herausforderung. Aufgrund der ungebrochenen Aktualität zählten SARS-CoV-2-assoziierte Erkrankungen auf der Fortbildungsveranstaltung „Infektiologie interaktiv“ auch 2023 zu den meist diskutierten Themen.
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Medizin

COVID-19: Nirmatrelvir/Ritonavir senkt Hospitalisierungsrisiko

Nirmatrelvir/Ritonavir hat die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts oder Todes aufgrund von COVID-19 bei Personen mit dem Risiko einer schweren Erkrankung deutlich reduziert. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie unter der Leitung von Kevin Schwartz von Public Health Ontario und ICES Central. Die Expert:innen haben die Wirksamkeit von Nirmatrelvir/Ritonavir zur Verhinderung von schweren Erkrankungen während der Coronavirus-Variante Omikron untersucht.
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Gesundheitspolitik

WHO: Corona-Pandemie ist weiterhin globaler Gesundheitsnotstand

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hebt die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene höchste Alarmstufe auch weiterhin nicht auf. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus gab in Genf bekannt, dass er den internationalen Gesundheitsnotstand aufrechterhalten werde. Zu diesem Schluss sei auch ein WHO-Expertengremium gekommen, das Ende voriger Woche getagt hatte. Die Pandemie sei jedoch wahrscheinlich „an einem Übergang“ angelangt, hieß es von der WHO. Nun gelte es, diese Übergangsphase vorsichtig zu bewältigen.
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Gesundheitspolitik

Bislang über 250 Corona-Impfschaden-Anträge genehmigt

Die Bundesländer haben nach Angaben der „Welt am Sonntag“ bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Dies habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung. Spitzenreiter seien die bevölkerungsstärksten Bundesländer Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38, Schlusslicht sei Bremen mit keiner Anerkennung.
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Gesundheitspolitik

Infektiologen plädieren für Aufhebung von Masken- und Testpflicht auch in medizinischen Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI) plädiert für ein sofortiges Ende der SARS-CoV-2-Testpflicht beim Zutritt zu Krankenhäusern sowie die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftige, Patient:innen und Besuchende von medizinischen Einrichtungen. Damit schließt sie sich den Forderungen mehrerer Ärzteorganisationen an, die in den vergangenen Tagen die Beendigung verpflichtender Coronaschutzmaßnahmen auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens gefordert hatten. Mit Ausnahme einzelner Versorgungsbereiche und besonders vulnerabler Patient:innengruppen gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit mehr für eine flächendeckende Test- und Maskenpflicht im Gesundheitswesen, so die DGI.
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Medizin

Aktuelle Omicron-Subvariante BA.5 schädigt Kardiomyozyten stärker als BA.1

Eine Studie des Universitätsklinikums Ulm hat untersucht, wie gut sich verschiedene Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 in kultivierten humanen Herzmuskelzellen vermehren. Die Ergebnisse zeigen, dass sich zwar die ursprüngliche Omicron-Subvariante BA.1 nur sehr begrenzt in Herzmuskelzellen ausbreitet. Die aktuelle BA.5 Subvariante hingegen kann Kardiomyozyten so effektiv infizieren wie die frühere Delta-Variante. Verantwortlich dafür sind zusätzliche Mutationen – vor allem im Spike-Protein, die die Infektiosität und zellschädigende Wirkung von BA.5 stärken. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Nature-Zeitschrift „Signal Transduction and Targeted Therapy“. (1)
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