Freitag, 26. April 2024
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Gesundheitspolitik

BDI begrüßt Vorschläge zur Regulierung von MVZ

BDI begrüßt Vorschläge zur Regulierung von MVZ
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Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten begrüßt die Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für ein MVZ-Regulierungsgesetz. Der GMK-Entwurf greift zentrale Forderungen nach strengeren gesetzlichen Rahmenbedingungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf, die der BDI Anfang März veröffentlicht hat.

Handlungsspielraum für Investoren in MVZ begrenzen

„Die Vorschläge der Gesundheitsministerkonferenz sind ein weiterer konstruktiver Beitrag in der aktuellen Debatte um den Einfluss von Kapitalinvestoren in der ambulanten Versorgung“, begrüßt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck die Eckpunkte.
 
Seit Anfang des Jahres sind so genannte iMVZ wieder im Zentrum der politischen Diskussion. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Handlungsspielraum für Investoren in MVZ weiter zu begrenzen. Zahlreiche Organisationen und Verbände haben sich öffentlich dafür ausgesprochen – auch der BDI.
 
„Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hoch-wertige Patientenversorgung selbstverständlich weiterhin notwendig“, stellt BDI-Vizepräsident Dr. Norbert Smetak klar. „Diese müssen aber am Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf orientiert sein und nicht an möglichst hohen Renditeerwartungen“, so der niedergelassene Kardiologe aus Kirchheim.
 
 

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„BDI Position“ zu investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren

Anfang März hat der Berufsverband seine „BDI Position“ zu investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren veröffentlicht und 5 Forderungen aufgestellt, um die Patientenversorgung langfristig zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Diagnostik und Therapie besser zu schützen.
 
„Mit Blick auf unsere Position begrüßen wir die Vorschläge der Gesundheitsminister. Das gilt insbesondere für die Forderungen nach einem Transparenzregister, der Einschränkung der Gründungsbefugnis für MZV durch einen regionalen Bezug sowie die Verpflichtung, einen Versorgungsauftrag umfassend zu erfüllen“, so Neumann-Grutzeck.
 
„Darüber hinaus empfehlen wir der GMK auch die Einführung von Haltepflichten und die Schaffung einheitlicher Gründungsvoraussetzungen, um MVZ in der Hand von Vertragsärztinnen und -ärzten zu fördern“, ergänzt die BDI-Präsidentin.

Quelle: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)


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