Kritik an „Opt-in“-Lösung für nicht vertragsärztlich tätige Betriebsärzt:innen
Kritik übt die DGAUM jedoch daran, dass es für die nicht vertragsärztlich tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) bei der bisherigen „Opt-in“-Lösung bleiben soll. Beim vorliegenden Entwurf zu einem Digital-Gesetz fällt ins Gewicht, dass bei anderen Ärztinnen und Ärzten mit dem DigiG-E eine „Opt-out“-Lösung dergestalt eingeführt werden soll, eine grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit auf alle Daten in der elektronischen Patientenakte (ePa) zu ermöglichen, wenn die Patientinnen und Patienten keinen ausdrücklichen Widerspruch erklären. Demgegenüber soll es aber für die nicht vertragsärztlich tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte bei der bisherigen „Opt-in“- Lösung bleiben. Damit würden diese einen Zugriff auf die Patientendaten nur mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitswelt mit ihren über 45 Mio. Erwerbstätigen das größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft darstellt, hält die DGAUM eine solche Regelung, insbesondere im Interesse der Patientinnen und Patienten, für kontraproduktiv. Im Sinne einer ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge setzt sich die DGAUM für einen kontinuierlichen Informationsaustausch über die Versorgungssektoren hinweg ein.
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Erschienen am 10.07.2023 • Was ist die ePA? Wie funktioniert sie? Welche Probleme gibt es? Lesen Sie hier die Antworten!
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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)