Dienstag, 10. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Bundesrat: Grünes Licht zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung

Bundesrat: Grünes Licht zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung
© peterschreiber.media – stock.adobe.com
Der Bundesrat hat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Paragraf 219a hatte bislang geregelt, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dadurch konnten Ärztinnen und Ärzte aber auch nicht etwa im Internet sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Nun wird den Medizinern ein Informationsrecht zugestanden. Bisherige Urteile werden aufgehoben.

Irreführende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt verboten

Damit aber auch künftig irreführende und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, wird auch das Heilmittelwerbegesetz geändert. Das Gesetz regelt bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten, nun werden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug aufgenommen. Hiermit solle sichergestellt werden, dass die Aufhebung des Werbeverbots „nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt“, so der Bundesrat.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Familienministerin will Abtreibung in Ärzte-Ausbildung aufnehmen

Erschienen am 05.07.2022Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollen künftig in der Ärzte-Ausbildung thematisiert werden.

Erschienen am 05.07.2022Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollen künftig in der...

© s_l – stock.adobe.com

Quelle: dpa


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Bundesrat: Grünes Licht zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.