Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Zuletzt etwa 1 Milliarde Euro Kosten pro Monat
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die „Bürgertests“ deutlich einzuschränken. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa 1 Milliarde Euro pro Monat. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, hatte Lindner die Neuregelungen begründet.
Ausnahmen für bestimmte Personengruppen
Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis 5 Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
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Erschienen am 28.06.2022 • Kostenlose Corona-Bürgertests soll es ab Juli nur noch für bestimmte Risikogruppen geben, mehr lesen Sie hier.
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