Beeinträchtigung der Organe und Organsysteme durch Feinstaub
„Feinstaub trägt zu Atemwegserkrankungen bei und kann auch andere Organe und Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen“, schreiben die Expertinnen und Experten. „Ein besonderes Augenmerk liegt auf den kleinsten Partikeln, dem Ultrafeinstaub. Dieser kann besonders tief in den menschlichen Körper eindringen und
unterschiedliche negative Wirkungen auf die Gesundheit verursachen.“ Bislang gebe es keinen gesonderten Grenzwert für Ultrafeinstäube. Größte Verursacher dieser Feinstaubbelastungen seien der Verkehr sowie Verbrennungsprozesse in der Industrie und den Haushalten.
Sozial benachteiligte Menschen überdurchschnittlich oft betroffen
Besonders gefährdet zu erkranken sind dem Beratergremium zufolge sozial benachteiligte Menschen. Sie seien überdurchschnittlich oft Lärm und Luftschadstoffen ausgesetzt, die vom Straßenverkehr verursacht werden. „Die Kommunen sollten diese Quartiere gezielt entlasten“, sagte Ratsmitglied Wolfgang Köck. „Gesundheitsbezogener Umweltschutz in der städtischen Planung benötigt eine aktivere Mitwirkung der Gesundheitsämter und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder.“
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Erschienen am 15.06.2023 • Das Recht auf eine gesunde Umwelt sollte nach Ansicht eines unabhängigen Beratergremiums der Bundesregierung als Menschenrecht im Grundgesetz verankert werden.
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