Journal MED
Gesundheitspolitik
Der Bundestag hatte vor anderthalb Wochen die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen und für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch votiert.

Paragraf 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf – führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
 
 

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Erschienen am 04.07.2022Apotheken dürfen Medikamtente für eine Abtreibung aktuell nur an eine Einrichtung verschicken, in der die Frauen dann auch nachbehandelt werden können, nicht an die Frauen direkt.

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© Andrey Popov – stock.adobe.com
Quelle:

dpa

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