WHO-Mitgliedsstaaten handeln Pandemievertrag aus
Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vorbereitet sein und schneller reagieren können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der WHO Anfang Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.
Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über einen Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Damit, so die Beschwerdeführerin, könnte die WHO legislative und exekutive Gewalt erhalten und die Souveränität der Mitgliedstaaten aufheben.
Keine innerstaatlichen Rechtswirkungen während der Vertragsverhandlung
Das Bundesverfassungsgericht betonte hingegen: Innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zustimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.
Abschluss des internationalen Vertrags bis Mai 2024 geplant
Zu dem internationalen Vertrag gibt es Entwürfe als Grundlage weiterer Verhandlungen. Demnach sollen etwa bei künftigen Pandemien Forschungsmaßnahmen sowie die Verteilung von Impfstoffen koordiniert und Informationen unter den Vertragsstaaten rascher ausgetauscht werden. Bis Mai 2024 soll ein unterschriftsreifer Vertragstext ausgehandelt sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 überarbeitet werden.
Schon im Entstehen gab es viel Kritik. Vor einigen Tagen, am 18. September, war eine Petition gegen den Pandemievertrag im Petitionsausschuss des Bundestags erörtert worden, in der ein Verlust der Grundrechte befürchtet wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), hatte bei der Sitzung aber die Auffassung vertreten, dass durch den Pandemievertrag weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Mehr Fälle und neue Varianten – Was bei Corona im Herbst droht
Erschienen am 26.08.2023 • Mit dem nahenden Ende des Sommers bekommen Erreger von Atemwegserkrankungen wieder leichteres Spiel. Die Corona-Fallzahlen steigen schon jetzt.
Erschienen am 26.08.2023 • Mit dem nahenden Ende des Sommers bekommen Erreger von Atemwegserkrankungen wieder leichteres Spiel. Die...
© Photocreo Bednarek - stock.adobe.com