Samstag, 2. November 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen

Krankenkassen müssen nicht für alle Heilbehandlungen aufkommen. Ist die gewünschte Therapie noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, kann die Kasse auf andere, erprobte Möglichkeiten verweisen. Das gilt auch, wenn die behandelnden Ärzte die Therapie empfohlen haben, entschied das Sozialgericht Detmold (Az.: S 3 KR 604/15). In dem verhandelten Fall litt eine Frau unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung.
Anzeige:
Programmatic Ads
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.