Samstag, 20. April 2024
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Gesundheitspolitik

Wüst kritisiert Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage

Wüst kritisiert Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage
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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der Corona-Pandemie scharf kritisiert. „Weitgehend flächendeckend verabredete Basisschutzmaßnahmen und bewährte Instrumente der Pandemiebekämpfung werden abgeschafft, stattdessen zeichnet der Entwurf einen Flickenteppich an Regeln vor, den die Menschen kaum verstehen werden“, sagte Wüst der „Welt“.
Thomas Kutschaty, Fraktionschef der SPD im Düsseldorfer Landtag, mahnte mit Blick auf den Entwurf der Bundesregierung in der „WAZ“: „Das Virus richtet sich nicht nach dem Terminkalender. Auch nach dem 19. März müssen wir deshalb weiterhin mit Vorsicht unterwegs sein.“ Kutschaty sagte, dass er sich auch weiterhin eine allgemeine Maskenfplicht als Basisschutzmaßnahme gewünscht hätte. „Aber das war mit der FDP nicht möglich.“
 
Wüst sagte, mit den geplanten Gesetzesänderungen lasse die Bundesregierung die Länder allein und ignoriere ihren eigenen Expertenrat. „Dessen jüngste Stellungnahme ist glasklar: Zur Pandemiebekämpfung braucht es kurze Reaktionszeiten“, sagte Wüst. „Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr des exakten Gegenteils: lange Verfahren statt schnellem und rechtssicherem Handeln“, sagte Wüst, der derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Mehrere Bundesländer hatten den Entwurf bereits kritisiert.

Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Wenn sich vor Ort die Corona-Lage zuspitzt, sollen dort einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) – aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.
 
 

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Quelle: dpa


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