Freitag, 26. April 2024
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Gesundheitspolitik

Österreich führt 3G-Regel am Arbeitsplatz ein

Österreich führt 3G-Regel am Arbeitsplatz ein
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Am 1. November tritt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Ab diesem Tag müssen Beschäftigte nachweisen können, dass sie geimpft, regelmäßig getestet oder von COVID-19 genesen sind, wie die Regierung am Mittwoch bekanntgab. Dies gilt nicht für Menschen, die keinen Kontakt zu Kolleginnen oder Kollegen haben – zum Beispiel Lkw-Fahrer.

Geldstrafen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gesundheitsbehörden sollen die Einhaltung der neuen Regel mit Stichproben überprüfen. Bei fehlenden 3G-Nachweisen drohen Verwaltungsstrafen von 500 Euro für Arbeitnehmer und 3.600 Euro für Arbeitgeber, sagte Arbeitsminister Martin Kocher von der konservativen ÖVP. Er hoffe jedoch, dass mit innerbetrieblichen Vereinbarungen sowie mit der Möglichkeit von Homeoffice für Menschen ohne Corona-Nachweis solche Strafen verhindert werden können, sagte er nach einer Regierungssitzung.
 
 

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Ist die 3G-Regel in Arztpraxen zulässig?

Erschienen am 13.10.2021Ist es rechtlich zulässig, die Behandlung von Patientinnen und Patienten von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig zu machen bzw. suspendieren sich die Patientinnen und Patienten, die nicht geimpft oder genesen sind und sich einem Test nicht unterziehen wollen, durch ihr Verhalten von der vertragsärztlichen Versorgung? Dr. Uwe Schlegel und Katrin Beyer von der ETL-Rechtsanwälte GmbH erläutern die aktuelle Rechtslage.

Erschienen am 13.10.2021undefined

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Steigende Inzidenz in Österreich, stagnierende Impfquote

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprach von einem weiteren Schutzmechanismus gegen das Coronavirus. „Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss“, sagte er. Die neue Regelung soll in den kommenden Tagen als Verordnung veröffentlicht werden. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz wochenlang unter 150 verharrt war, stieg sie in den letzten Tagen an und erreichte zuletzt 183. Knapp 62% der Gesamtbevölkerung hat einen vollen Impfschutz gegen COVID-19.

Quelle: dpa


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