Freitag, 29. März 2024
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Gesundheitspolitik

Pflicht zu Lagerhaltung für bestimmte Medikamente geplant

Pflicht zu Lagerhaltung für bestimmte Medikamente geplant
© Iren Moroz – stock.adobe.com
Zum Vermeiden von Engpässen bei wichtigen Medikamenten sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums auch neue Regeln für Vorräte als Sicherheitspuffer kommen. Zum Auffangen kurzfristiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitiger größerer Mehrbedarfe werde „eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung“ eingeführt, heißt es in einem Referentenentwurf für ein geplantes Gesetz. Demnach sollen Krankenkassen und Pharmabranche in Rabattverträgen generell eine „kontinuierliche, versorgungsnahe Bevorratung“ von bestimmten Arzneimitteln vereinbaren – und zwar in Deutschland oder der EU und für eine Menge, die durchschnittlich in 3 Monaten abgegeben wird.

Neue Preisregeln und Stärkung von europäischen Produzenten

Der Entwurf folgt auf Eckpunkte, die Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) Ende vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Sie sehen für eine bessere Absicherung des Angebots auch neue Preisregeln vor, die Lieferungen nach Deutschland für Arzneihersteller wirtschaftlich attraktiver machen sollen. Außerdem sollen europäische Produzenten generell stärker zum Zuge kommen. Lieferengpässe gab es zuletzt bei patentfreien Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder, aber auch bei Präparaten für Erwachsene wie Antibiotika und Krebsmedikamenten.

Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Lieferengpässen

Der Entwurf sieht daneben auch „erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken“ vor. Um Lieferengpässe insgesamt früher zu erkennen, soll ein genaueres Frühwarnsystem eingerichtet werden. Für „Reserveantibiotika“ mit neuen Wirkstoffen sollen Hersteller den von ihnen bei der Markteinführung genannten Preis länger beibehalten können. Diese Präparate werden eingesetzt, wenn herkömmliche Antibiotika wegen Resistenzen nicht mehr wirken.
 
 

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Quelle: dpa


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