Mittwoch, 11. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Hartmannbund: Solidarisch finanziertes Gesundheitssystem auch solidarisch nutzen

Hartmannbund: Solidarisch finanziertes Gesundheitssystem auch solidarisch nutzen
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Der Hartmannbund wirbt dafür, „unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem auch solidarisch zu nutzen“. „Das bedeutet, dass wir das System nicht nur solidarisch finanzieren, sondern mit seinen begrenzten Ressourcen auch solidarisch umgehen“, heißt es in einer Erklärung des Vorstandes des Verbandes. Dieser Grundgedanke müsse bei den bevorstehenden Reformen des Gesundheitssystems immanent sein. Ziel sollte es sein, die bestmögliche Versorgung so effizient wie möglich und für jeden zugänglich zu organisieren und dabei gleichzeitig so weit wie möglich Fehlanreize und eine ineffiziente Nutzung zu verhindern.
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Reform der Notfallversorgung soll Notfallambulanzen entlasten

Die bevorstehende Reform der Notfallversorgung bezeichnet der Hartmannbund-Vorstand in diesem Zusammenhang als „Nagelprobe“. Egal, wie man die Notfallversorgung strukturell organisiere, werde sie mit Blick auf den benötigten Effekt, eine Entlastung der Notfallambulanzen, scheitern, wenn es nicht gelinge, eine intelligente Steuerung der Inanspruchnahme zu implementieren. Der Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands kritisiert, dass bisher jeder in diesem Zusammenhang vorgebrachte konstruktive und ausgewogene Vorschlag mit dem Argument im Keim erstickt worden sei, man werde es nicht zulassen, dass Teilen der Bevölkerung damit der Zugang zu notwendiger Versorgung verwehrt werde. „Die Wahrheit ist, dass wir damit allen Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen zeitnahen Zugang zur passenden Versorgungsebene sichern“ ist der Hartmannbund-Vorstand überzeugt. In diesem Sinne sei ein kategorisches und unreflektiertes „Nein“ zu jeder Form von effektiver Patientensteuerung unsolidarisch.
 
 

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Parlamentarische Initiativen bringen Vorschläge zur Notfallreform

Zu begrüßen sind aus Sicht des Hartmannbundes in diesem Zusammenhang parlamentarische Initiativen, die eine Reihe sinnvoller und ausgewogener Vorschläge zur Notfallreform enthielten, z.B. die Vernetzung der Notrufnummer 112 und der Bereitschaftsdienstnummer 116 117 oder die Vorschaltung telefonischer bzw. telemedizinischer Steuerungselemente vor die direkte Inanspruchnahme der Notaufnahmen. Im Sinne einer erfolgreichen Reform sei es zu wünschen, dass der Bundestag hierzu nicht – wie so häufig – im eingespielten Lagerdenken über den angebrachten sachlichen Dialog hinwegfege.
 
 

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Quelle: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.


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