Montag, 29. April 2024
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Gesundheitspolitik

Stiftung Patientenschutz gegen Verschieben von Sterbehilfe-Entscheid

Stiftung Patientenschutz gegen Verschieben von Sterbehilfe-Entscheid
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich gegen ein Verschieben der vorgesehenen Parlamentsabstimmung zur Sterbehilfe gewandt. Es sei richtig und wichtig, dass der Bundestag jetzt über eine mögliche gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe entscheide, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Eine Verschiebung wird keine neuen Erkenntnisse für die Bundestagsabgeordneten bringen. Denn im Kern hat jedes Mitglied abzuwägen, ob die vorgesehenen Pflichtberatungen die Selbstbestimmung der Sterbewilligen schützen können.“

Bundesärztekammer und Fachgesellschaften gegen übereilten Beschluss zur Sterbehilfe

Im Parlament liegen Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor, über die voraussichtlich an diesem Donnerstag debattiert und abgestimmt werden soll. Die Bundesärztekammer und medizinische Fachgesellschaften hatten vor einem übereilten Beschluss in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause gewarnt. Das sei einem Thema dieser Reichweite unangemessen, für Hektik gebe es keine Notwendigkeit.

Brysch sagte, die vorliegenden Entwürfe gingen über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. „Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen. Deshalb ist ein klares Nein zu jedem der Anträge die einzige Chance, das ethische Dilemma nicht zu vergrößern.“ Eine Ablehnung bedeute keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung.
 
 

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Erschienen am 29.06.2023Auch medizinische Fachgesellschaften wandten sich gegen einen raschen Beschluss über die Entwürfe einer gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland.

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Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe 2020 gekippt

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

Quelle: dpa


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