Donnerstag, 28. März 2024
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Gesundheitspolitik

Neues telemedizinisches Gesundheitsprogramm für Versicherte mit Vorhofflimmern

Neues telemedizinisches Gesundheitsprogramm für Versicherte mit Vorhofflimmern
© denisismagilov – stock.adobe.com
Zum 01. März 2022 hat die AOK Rheinland/Hamburg als erste gesetzliche Krankenkasse mit dem Startup iATROS sowie der Johanniter GmbH einen Versorgungsvertrag für ein telemedizinisches Angebot zur Nachsorge von Versicherten mit der Diagnose Vorhofflimmern geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, ein innovatives digitales Gesundheitsprogramm zu etablieren, in dem Patientinnen und Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus künftig engmaschiger begleitet werden können.
Durch eine tägliche Kontrolle der Vitalwerte und bei Bedarf einen direkten, telemedizinischen Kontakt zu einem Kardiologen des digitalen Herzzentrums von iATROS sollen erneute Vorhofflimmer-Vorfälle frühzeitig erkannt und so die Versorgung der Betroffenen verbessert werden.

Digitales Programm mit ärztlicher Begleitung

„Wir bieten unseren Versicherten ein innovatives Gesundheitsprogramm, um informierter mit ihrer Erkrankung umzugehen, und stellen zugleich sicher, dass sie weiterhin eng fachärztlich begleitet werden“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. „Auf diese Weise integrieren wir neue digitale Möglichkeiten in bestehende Versorgungspfade.“

Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die von Vorhofflimmern betroffen sind, werden im Rahmen ihres Entlassgesprächs von einem Facharzt der Johanniter-Kliniken in Duisburg-Rheinhausen oder Mönchengladbach in das Gesundheitsprogramm eingeschrieben und eingeführt. Sie erhalten eine Smartwatch mit EKG-Funktion, die ihren Herzrhythmus aufzeichnet und die Daten an das digitale Herzzentrum von iATROS übermittelt.

App bietet personalisierten Therapieplan

Über die iATROS-App findet zu Beginn des Programms ein erstes Gespräch mit einem Tele-Arzt oder einer Tele-Ärztin statt. Darüber hinaus bietet die App den Teilnehmenden einen personalisierten Therapieplan mit Informationen zur Erkrankung sowie Aufgaben – beispielweise zur Medikamenteneinnahme, zur Messung der Vitalparameter, zu Bewegungseinheiten oder zur richtigen Ernährung. Die Teilnehmenden erhalten regelmäßige Einschätzungen ihrer Messwerte, um diese richtig einordnen zu können. Im Falle eines auffälligen EKG-Befundes können Betroffene einen Termin mit einem Tele-Arzt oder einer Tele-Ärztin von iATROS vereinbaren. Der Arzt oder die Ärztin kann daraufhin den Therapieplan anpassen und weitere erforderliche Versorgungsleistungen einleiten.

Rund 1,8 Millionen Menschen leiden in Deutschland an Vorhofflimmern, das als häufigste Herzrhythmusstörung gilt.(1) Der unregelmäßige Herzschlag bleibt oft unentdeckt oder wird nur durch Zufall festgestellt. Patientinnen und Patienten mit Vorhofflimmern, die stationär behandelt wurden, erhalten auch nach dem Krankenhausaufenthalt eine fachärztliche Betreuung. Dennoch werden erneute Beschwerden häufig zu spät oder gar nicht erkannt, wodurch das Risiko für weitere schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel einen Schlaganfall, steigt. Hier setzt der neue Versorgungsvertrag an und soll einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten.

Zum Hintergrund

Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des § 140a SGB V die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ihrer Versicherten mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zur besonderen Versorgung zu vereinbaren. Dabei schließen Krankenkassen zeitlich befristete Verträge mit Leistungserbringern, um neue Versorgungsformen zu erproben und Versorgungsprozesse zu verbessern.

Quelle: AOK Rheinland/Hamburg

Literatur:

(1) Vorhofflimmern: Symptome spürt nicht jeder | Herzstiftung, https://www.herzstiftung.de/infos-zu-herzerkrankungen/herzrhythmusstoerungen/vorhofflimmern/vorhofflimmern-symptome


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