10 Tage Quarantäne nach Einreise aus Risikogebiet
Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für 10 Tage in Quarantäne müssen.
Als Risikogebiet stufte die Verordnung Staaten oder Regionen außerhalb Deutschlands ein, für die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus bestand. Maßgeblich für die Einstufung war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Freistaat hat seine Einreisequarantäne-Verordnung laut Gericht auf Grundlage einer Musterverordnung des Bundes erlassen.
Die Verordnung sei auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des RKI gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße, so die Begründung. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Quarantänepflicht wurde auf EU-Ebene abgestimmt
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München erklärte, dass die Quarantänepflicht auf EU-Ebene abgestimmt gewesen sei. Sie sei bei der angespannten Pandemielage im Winter 2020/2021 ein wichtiger Baustein gewesen, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren des Coronavirus zu schützen. Das Ministerium will nun das schriftliche Urteil genau prüfen. Eine konkrete Revisionsankündigung machte es zunächst nicht.
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Kläger sehen Freiheitsrechte beschnitten
Geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus ihrer Sicht hat die Einreisequarantäne ihre Freiheitsrechte beschnitten.