Neue Beratungsleistung für Hausärzt:innen: Organspende
Susanne Morisch M.Sc.Alle 2 Jahre können Hausärzt:innen nun ihre Patient:innen zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Änderung des Transplantationsgesetztes tritt zum 01.03.2022 in Kraft.
Alle 2 Jahre können Hausärzt:innen nun ihre Patient:innen zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Änderung des Transplantationsgesetztes tritt zum 01.03.2022 in Kraft.