Journal MED
Gesundheitspolitik

Direkte Überprüfung der Kenntnisse möglich

Mit der Neuregelung sollen sich Mediziner:innen direkt einer Überprüfung ihrer Kenntnisse unterziehen können, statt umständlich Dokumente aus ihrem Heimatland anfordern, übersetzen und einreichen zu müssen. Vergleichbare Vereinfachungen sieht das Gesetz auch für Zahnärzt:innen, Apotheker:innen und Hebammen vor. 

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„Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein“, erklärte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats soll die Neuregelung am 1. November in Kraft treten.

Quelle:

dpa

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