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Gesundheitspolitik

Sozialgesetzbuch verbietet Rabatte oder Boni

Große Versandapotheken mit Sitz im Ausland hatten nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder damit begonnen, Nachlässe zu gewähren. Das Urteil bezog sich allerdings auf eine frühere Gesetzgebung. Aktuell verbietet das Sozialgesetzbuch Rabatte oder Boni, wenn gesetzlich Versicherte verschreibungspflichtige Medikamente in deutschen Apotheken einlösen.

Apotheker warnen vor ruinösem Preiskampf

Nach Überzeugung der Apothekerverbände gilt diese Regelung auch für ausländische Versandapotheken. „Die Preisbindung darf nicht durch Boni oder Rabatte ausgehebelt werden, sonst kommen wir in einen ruinösen Preiswettbewerb“, sagte Verbandspräsident Preis. Sie schütze die Versorgung und damit die Patient:innen. „Stellen Sie sich vor, bei Lieferengpässen würden plötzlich Wucherpreise verlangt.“ 

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Apothekensterben muss beendet werden

Preis forderte zudem höhere Honorare für die Apotheken. Nach seinen Angaben wurden seit 2008 insgesamt 4.500 Apotheken geschlossen, das entspreche 21%. „Das Apothekensterben ist ein Fakt, der dringend beendet werden muss“, sagte er. In immer mehr Städten gebe es zunehmend Stadtteile ohne Apotheken. „Seit 13 Jahren hat es keine spürbare Erhöhung der Honorare gegeben, dabei sind die Betriebskosten wie zum Beispiel die Energie- oder Lohnkosten explodiert. Immer mehr Apotheken geraten an die Grenze der Wirtschaftlichkeit“, beklagte er.

Quelle:

dpa