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Gesundheitspolitik

Enge Grenzen für Lebendspenden

Hintergrund sind derzeit enge Grenzen für sogenannte Lebendspenden. Ein Organ übertragen lassen können Spender:innen bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:innen oder andere, die ihnen „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“.

„Überkreuzspende“ soll möglich werden

Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender:in/Empfänger:in) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern „über Kreuz“ an eine:n passende:n Empfänger:in gehen können, der oder die mit einem:r für ihn oder sie vorgesehenen, nahestehenden Spender:in ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

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Ähnliche Gesetzespläne des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) hatte das Bundeskabinett bereits vor einem Jahr auf den Weg gebracht. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition wurden sie aber nicht mehr umgesetzt. Der Entwurf bringt das Vorhaben nun in aktualisierter Form erneut in Gang.

Mehr als 6000 Menschen auf Warteliste für eine Niere

„Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken“, heißt es in dem Entwurf. Die Folge seien Wartezeiten im Schnitt von bis zu acht Jahren auf Nieren Verstorbener. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität durch aufwendige Dialysebehandlungen und erhebliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands. Insgesamt warteten demnach Ende 2024 rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere.

Quelle:

dpa