Rechnungshof: Milliarden für Ärzt:innen bringen nichts
Trotz Mehrausgaben im Milliardenbereich für eine bessere Terminvergabe bei den Ärzt:innen hat sich die Versorgungslage für die Versicherten laut Bundesrechnungshof verschlechtert. Das entsprechende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 sollte mit zusätzlichen Vergütungsregelungen Wartezeiten für Versicherte reduzieren. „Dies wurde nicht erreicht“, so der Rechnungshof in einem neuen Bericht. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, „Politico“ berichtete zuerst darüber.
Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro
Allein bis Mitte 2024 hätten die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung dafür 2,9 Milliarden Euro betragen, schreiben die Kontrolleure. „Dabei zeigt die bisherige Evaluation des TSVG, dass sich die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt haben.“ Der Rechnungshof forderte, die Vergütungsregelungen zu streichen. „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber.“ Sie seien gescheitert.
„Verhalten ist inakzeptabel“
Ärzt:innen warf der Rechnungshof inakzeptables Verhalten vor. Fachärzt:innen machten die Terminvergabe etwa von einem „Dringlichkeitsnachweis“ des Hausarztes abhängig. Für Patient:innen bedeute dies, nochmals ihre Hausarztpraxis kontaktieren zu müssen. „Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegen des TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, fordert der Rechnungshof.
Schon 2023 wies das Gesundheitsministerium dem Bericht zufolge intern auf Fehlentwicklungen hin und warnte vor „ungerechtfertigten Honorarzuwächsen“. Regelungen dagegen seien aber bis heute nicht beschlossen worden.
Schnellere Termine für Privatversicherte
Inzwischen ist die Wartezeit bei gesetzlich Versicherten auf einen Facharzttermin auf sechs Wochen gestiegen, wenn man die ebenfalls bestehenden Fälle von Terminen am selben Tag nicht mitzählt. Auf diese vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Ergebnisse einer Versichertenbefragung verweist der Rechnungshof - und auf den Unterschied zu Privatpatient:innen. „Während 32,8% der gesetzlich Versicherten im Jahr 2019 länger als einen Monat auf einen Facharzttermin warteten, betrug dieser Anteil bei privat Versicherten 12,9%“.
Arbeitszeit der Ärzt:innen sinkt
Trotz allen politischen Bemühungen sank die Arbeitszeit der Ärzt:innenin den vergangenen Jahren deutlich. Laut dem Bericht betrug sie 2014 noch durchschnittlich 41,3 und 2023 dann 34,5 Wochenstunden. Viele Ärzt:innen könnten ihre Arbeitszeit reduziert haben, weil sie älter geworden seien oder als junge Menschen Familien gründeten. Bei der gesamten ärztlichen Arbeitszeit gibt es dem Bericht zufolge keinen Anstieg.
Bis eine geplante Reform umgesetzt sei, drohe es weiterhin eine bestehende unnötige Doppelfinanzierung zu geben, kritisiert der Rechnungshof. „Ein Zuwarten bis zur Umsetzung eines neuen Systems würde weiterhin zu einer ungerechtfertigten Doppelfinanzierung führen und ist nicht akzeptabel.“ Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das System so umgestalten, dass künftig die Hausärzt:innen stets erste Anlaufstelle sind.
Grüne kritisieren Spahn
Die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta nannte das TSVG ein „Beispiel für die kurzsichtige Gesundheitspolitik aus der Amtszeit von Jens Spahn“. Der heutige Unionsfraktionschef war Gesundheitsminister. Unter dem Strich, so Piechotta, seien für die Patient:innen nur die Wege länger geworden, und die fehlenden Milliarden belasteten die Versicherten.
Quelle:dpa