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Gesundheitspolitik

KBV-Chef schlägt Änderung der Krankschreibungsregeln vor

Gassen hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende gesagt: „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären." Er schlug vor, dass man generell erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen muss.

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Aktuelle Rechtslage bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung zwar erst vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon früher verlangen.

Ministerin will nach Infektionszeit über Änderungen sprechen

Warken verweist auf die Bedeutung einer „austarierten Lösung„ für beide Seiten, also Arztpraxen, die nicht über Gebühr belastet werden sollten, und Arbeitgeber, die ein Interesse an Belegen für krankgemeldete Mitarbeiter haben: „Wir sollten da beide Interessen im Blick behalten und darüber noch mal ins Gespräch gehen, wenn die Infektionszeit vorbei ist.“ Aber: „An der jetzigen Stelle würde ich da keine Veränderungen vornehmen wollen.“

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Quelle:

dpa