Freitag, 3. Mai 2024
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Medizin

Gallensteine: OP oder konservative Behandlung?

Gallensteine: OP oder konservative Behandlung?
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Sollte bei Problemen mit Gallensteinen rasch eine Gallenblasen-OP geplant werden? Nicht zu voreilig – laut einer aktuellen Studie, die von IQWiG-Experte Stefan Sauerland kommentiert wurde, kann Abwarten bei symptomatischer Gallensteinerkrankung eine sinnvolle Option sein.

Mögliche Komplikation bei Gallensteinen: Blockade und schwere Entzündungen der Gallenwege

Wenn Gallensteine Beschwerden machen und beispielsweise eine Kolik verursachen, so ist dies die klassische Indikation zum Entfernen der Gallenblase. Denn dadurch lassen sich nicht nur die akuten Beschwerden lindern, sondern auch Komplikationsrisiken vermindern. Bei Gallensteinen fürchtet man vor allem, dass diese in die Gallenwege rutschen und dort Blockaden und schwere Entzündungen verursachen. Dadurch könnten auch Leber und Bauchspeicheldrüse geschädigt werden.

OP-Indikation bei Gallensteinen oft nicht eindeutig

Weil das Gallensteinleiden in Deutschland sehr häufig ist, zählt die Gallenblasenentfernung zu den häufigsten Operationen: Pro Jahr wird bei etwa 175.000 Frauen und Männern die Gallenblase entfernt – schon nach einer ersten Gallenkolik kommt es bei etwa 20% der Patient:innen zur Gallenblasenentfernung. Dabei bleibt aber die genaue Indikation und der richtige Zeitpunkt für die Gallenblasenentfernung eine Grauzone: Einige  Expert:innen plädieren für ein zügiges Operieren. Man weiß aber, dass etwa die Hälfte aller Patient:innen in den folgenden 10 Jahren auch ohne Operation beschwerdefrei bleiben würde. So plädieren auch Stefan Sauerland, Leiter des IQWiG-Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren, und sein Kollege Mike Ralf Langenbach, Leiter der Klinik für Allgemein-, Viszeralchirurgie und Koloproktologie des Evangelischen Krankenhauses Lippstadt, in einem Editorial im British Medical Journal (BMJ) für eine zurückhaltende Behandlung mit individueller Risikoabwägung.
 
 

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C-GALL-Studie zeigt kaum Unterschiede zwischen Operation und Abwarten bei Gallensteinen

Anlass für das Editorial war eine große vergleichende Studie namens C-GALL. In dieser Studie wurde bei Erwachsenen mit unkompliziert symptomatischen Gallensteinen gemäß zufälliger Zuteilung entweder die Gallenblase minimalinvasiv entfernt oder konservativ behandelt. Da die Ergebnisse zu Schmerzen, Lebensqualität und Komplikationsraten nach einem Studienjahr in beiden Gruppen ähnlich waren, schlussfolgern die Autor:innen der Studie, dass die konservative Behandlung eine vertretbare Option für Patient:innen mit unkomplizierten symptomatischen Gallensteinen sei und bei bestimmten Patient:innen sogar vorzuziehen sein könnte.

Abhängig von Risikofaktoren ist eine konservative Behandlung bei Gallensteinen zu bevorzugen

Auch Stefan Sauerland und sein chirurgischer Kollege Ralf Langenbach teilen diese Einschätzung. Zwar ist in manchen Fällen die rasche Entfernung der Gallenblase eindeutig die beste Lösung. Abhängig von individuellen Risikofaktoren und Patientenwunsch sei aber bei vielen Patient:innen eine konservative Behandlung zumindest einen Versuch wert. Die Operation als Standardlösung für ein Gallensteinleiden sei keine gute Idee – insbesondere nicht bei weniger schweren und atypischen Symptomen, weil hier eine Operation zum Teil keine Symptomverbesserung bringe. In einer niederländischen Studie habe man durch ein bewusst zurückhaltendes Behandlungskonzept die Rate der Gallenblasenoperationen um 8% senken können, ohne dass mehr Komplikationen auftraten. Unverzichtbar sei in jedem Fall eine individuelle Entscheidung gemeinsam mit den Betroffenen.

IQWiG bietet Entscheidungshilfe bei Gallenstein-OP an

Für Patientinnen und Patienten hat das IQWiG bereits eine Entscheidungshilfe entwickelt, die dabei helfen soll, sich über grundsätzliche und über die persönlichen Vor- und Nachteile einer Gallenblasenentfernung zu informieren. Zuvor hatte das IQWiG bereits im Rahmen eines G-BA-Auftrags vorgeschlagen, in Deutschland auch ein Zweitmeinungsverfahren für die Gallenblasenentfernung zu ermöglichen, damit sich Betroffene bei Zweifeln vor einer möglichen Operation eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Seit 2023 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland einen Anspruch auf dieses Zweitmeinungsverfahren.

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)



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