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Aktualisierte Leitlinie zielt nicht nur auf Ärzt:innen ab

Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich nicht nur an relevante Fachärzt:innen wie etwa aus der Pneumologie, Arbeitsmedizin, Radiologie oder Onkologie. Ebenso ist die Leitlinie Orientierungshilfe für alle Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen – zum Beispiel bei Kostenträgern, beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat oder bei Sozialgerichten. Federführend bei dem vierjährigen Überarbeitungsprozess, an dem neun Fachgesellschaften und -verbände beteiligt waren, ist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).

Empfehlungen zur Diagnostik wurden überarbeitet

Überarbeitet wurden beispielsweise die Empfehlungen zur Diagnostik. „Das konventionelle Röntgenbild wird auch weiterhin berücksichtigt, aber wir haben nun auch die Computertomografie stärker in den Vordergrund gerückt. Außerdem haben wir noch weiter spezifiziert, welche pathologischen Veränderungen zur Anerkennung der Berufskrankheit führen können“, sagt Prof. Alexandra M. Preisser, DGP-Vorstandsmitglied und Leiterin der Arbeitsgruppe Klinische Arbeitsmedizin am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Zusammen mit Dr. Christian Eisenhawer vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an der Ruhr-Universität Bochum hat Preisser die Leitlinie koordiniert.

Auch seltenere Formen der Silikose nun berücksichtigt

Berücksichtigt wurden jetzt in dem Leitlinien-Update Ausprägungen der Silikose, die vorher keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielten: Zum einen die Lymphknotensilikose, bei der eben auch die Lymphknoten befallen sind. Und zum anderen die eher seltene Alveolarproteinose, bei der die Stäube in den Lungenbläschen zu einer akuten Entzündung führen. Behandelt werden in einzelnen Kapiteln außerdem Erkrankungen, die mit der Silikose zusammenhängen – wie die Tuberkulose, Lungenkrebs und auch immunbedingte und entzündlich-rheumatische Erkrankungen.

Hilfstool zur Bewertung von Berufskrankheiten im Anhang

Bei welchen individuellen Voraussetzungen Silikose als Berufskrankheit anerkannt wird, legt die Unfallversicherung fest. Im Zuge der Aktualisierung hat das Leitlinien-Komitee nun ein praktisches Hilfstool dafür erarbeitet: „Auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse haben wir einen Vorschlag entwickelt zur Bewertung der Erwerbsfähigkeitsminderung. Dieser ist der Leitlinie als Anhang beigefügt“, erklärt Preisser.

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Quelle:

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin

Literatur:

(1)

AWMF Online: S2k-Leitlinie Diagnostik und Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der Berufskrankheitenverordnung, abrufbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/020-010, letzter Zugriff: 26.05.2025.