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Expertengruppe entwickelt Empfehlungen zur Meningokokken-Prophylaxe

Ziel des Konsensuspapiers war es, auf der Grundlage der bestverfügbaren Evidenz Handlungsempfehlungen zu Vorgehen und zeitlichem Ablauf der Meningokokkenprophylaxe vor bzw. unter Komplementinhibition bei zwei seltenen neurologischen Erkrankungen zu geben: der Aquaporin-4-Antikörper-positiven Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (AQP4-Ak+ NMOSD) und der Acetylcholinrezeptor-Antikörper-positiven generalisierten Myasthenia gravis (AChR-Ak+ gMG). Hierzu wurde eine Gruppe aus fünfzehn, mit der Komplementinhibitortherapie erfahrenen Expert:innen der Erwachsenen- und Kinder-Neurologie und zwei Expertinnen des Nationalen Referenzzentrums für Meningokokken und Haemophilus influenzae (NRZMHi) gebildet.

Die Gruppe legte zunächst die grundlegende Methodik zum Vorgehen fest und erarbeitete die Empfehlungen in Arbeitsgruppen und im Rahmen von Online-Konferenzen. „Das Konsensuspapier ist die erste für den DACH-Raum spezifische und praxisrelevante Empfehlung zu diesem Thema“, betonte Prof. Berthele.

Schutz vor invasiven Meningokokkeninfektionen

Für die Behandlung der NMOSD bei Erwachsenen sind in Deutschland zwei C5-Inhibitoren als Monotherapie zugelassen, für die AChR-Ak+ gMG drei Wirkstoffe als Add-on-Therapie – Eculizumab auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Aufgrund des stark und spezifisch erhöhten Risikos einer Infektion mit Meningokokken unter komplementinhibierender Therapie müssen alle Patient:innen der Serogruppen A, C, W, Y (MenACWY) und der Serogruppe B (MenB) geimpft sein. Dabei stehen für die Therapie und Prävention von Meningokokkeninfektionen wirksame Impfstoffe und Antibiotika zur Verfügung, die im Konsensuspapier beschrieben und bezüglich ihres klinischen Einsatzes eingeordnet werden.

Reihenfolge der prophylaktischen Maßnahmen entscheidend

„Eine Herausforderung stellen hierbei insbesondere die für die jeweilige Erkrankung spezifische Auswahl von Impfstoffen und Antibiotika sowie die Reihenfolge der prophylaktischen Maßnahmen dar“, erklärte Prof. Berthele. Da in der Regel bei NMOSD-Patient:innen beim ersten oder erneuten Schub eine sofortige Ein- oder Umstellung der komplementinhibierenden Therapie erforderlich ist, soll laut Konsensusempfehlung die Impfung hier zeitgleich mit der Ein- oder Umstellung unter antibiotischem Schutz durchgeführt werden. Bei Patient:innen mit gMG sei die Impfung vor Beginn der Komplementinhibitortherapie zu bevorzugen. Ko-Autor Univ.-Prof. Dr. Jan Lünemann vom Universitätsklinikum Münster: „Die Meningokokken-Impfung ist auch bei gMG effektiv und notwendig. Sollte sie wegen der Krankheitsschwere nicht rechtzeitig vor Einleitung der komplementinhibierenden Therapie erfolgen können, ist eine antibiotische Prophylaxe erforderlich.“

Klinisch wichtige Fragestellungen im Fokus

Weitere relevante Aspekte, die Gegenstand der Empfehlung sind, umfassen u. a. die Bestimmung von Impftitern – die nicht routinemäßig empfohlen wird –, die Frage des Infektionsrisikos trotz Impfung, die Impfeffektivität unter Immuntherapie und das Thema der Auffrischimpfungen. Diese sollen für alle Serogruppen aus pragmatischen Gründen alle 3 Jahre erfolgen.

Prof. Berthele hob die Bedeutung des Konsensuspapiers für die Praxis hervor: „Die Meningokokken-Impfung ist bei einer komplementhemmenden Therapie ausnahmslos durchzuführen. Wir haben klare Handlungsempfehlungen erarbeiten können und bringen damit mehr Sicherheit für den klinischen Alltag.“

Der Expertenkonsensus wurde in der Ausgabe 5/2025 der DGNeurologie, Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, als Open-Access-Veröffentlichung online veröffentlicht. Er kann kostenfrei unter https://www.springermedizin.de/expertenkonsensus-meningokokken-prophylaxe-in-der-therapie-neurol/51322476 abgerufen werden.

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Quelle:

Alexion & AstraZeneca

Literatur:

(1)

Dalakas MC et al. Complement in neurological disorders and emerging complement-targeted therapeutics. Nat Rev Neurol 2020;16:601–617. doi: 10.1038/s41582-020-0400-0

(2)

Berthele A et al. Expertenkonsensus: Meningokokkenprophylaxe in der Therapie neu-rologischer Erkrankungen mit Komplementinhibitoren. DGNeurologie 2025;8 (5): 398–407. doi: 10.1007/s42451-025-00774-4

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