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Medizin
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Ganzheitlicher Behandlungsansatz im Fokus

„Die Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen soll nicht nur Symptome lindern, sondern Lebensperspektiven eröffnen“, erläutert Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN. „Als Behandelnde haben wir immer den ganzen Menschen im Blick – seine Familie, seine berufliche Situation und sein weiteres soziales Umfeld. Die neue Leitlinie hilft dabei, im Rahmen der Therapie die richtigen psychosozialen Behandlungsoptionen auszuwählen.“

Diagnoseübergreifender Ansatz mit Frühintervention

Zielgruppe der neuen S3-Leitlinie sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Psychosen, bipolaren Erkrankungen, schweren Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen. Die Leitlinie verfolgt einen diagnoseübergreifenden Ansatz und adressiert erstmals auch Menschen in frühen Krankheitsphasen, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. So sollen Chronifizierungen und negative Folgen in Beruf, Familie und weiteren Lebensbereichen verhindert werden. Die Leitlinie richtet sich an alle Berufsgruppen, die an der Behandlung, Rehabilitation und Teilhabe von schwer psychisch kranken Menschen beteiligt sind. Sie bietet Orientierung, wie Betroffenen in der Behandlung der Erkrankung möglichst früh wirksame psychosoziale Therapien angeboten werden können.

Recovery-Ansatz als zentraler Grundgedanke

Ein wesentlicher Grundgedanke der Leitlinie ist der sogenannte „Recovery-Ansatz“. Die Koordinatorin der Leitlinie Prof. Dr. Steffi Riedel-Heller, Leiterin des Instituts für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig und Vorstandsmitglied der DGPPN macht deutlich: „Mit Recovery meinen wir hier nicht die Heilung im medizinischen Sinn, sondern die Wiedererlangung von Selbstbestimmung, Lebenssinn, sozialer Teilhabe und Lebensqualität – auch dann, wenn Symptome fortbestehen. Was das im Einzelfall bedeutet, bestimmen die Betroffenen selbst.“

Von Beginn an waren deshalb Betroffene und Angehörige aktiv in die Überarbeitung der Leitlinie eingebunden: Eine trialogische Arbeitsgruppe aus Betroffenen, Angehörigen und dem Autorenteam diskutierte regelmäßig offene Fragen, Ergebnisse und Empfehlungen. So wurde gewährleistet, dass die Leitlinie die Lebensrealität der Betroffenen widerspiegelt.

Systematische Orientierung bei vielfältigen Therapieoptionen

Psychosoziale Therapien sind vielfältig: Von Ergotherapie, künstlerischen Therapien oder Bewegungstherapie, über Ansätze bei denen ein multiprofessionelles Team die Betroffenen zu Hause aufsucht, Angebote in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen bis hin zu Maßnahmen, die das Selbstmanagement der Betroffenen unterstützen. Angesichts der Vielzahl der Angebote bietet die klare Struktur der Leitlinie Orientierung. Vom individuellen Bedarf ausgehend werden Bereiche wie berufliche und soziale Teilhabe, Gesundheitskompetenz und Selbsthilfe, Behandlungsoptimierung sowie Wohlbefinden und Gesundheit systematisch abgebildet. So liefert die Leitlinie eine vollständige Übersicht über alle für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehenden psychosozialen Behandlungsmöglichkeiten – samt deren Verortung im deutschen Versorgungssystem.

Leistungsrechtliche Umsetzung im Fokus

Damit wird auch die Frage adressiert, wie die Empfehlungen der Leitlinie leistungsrechtlich umgesetzt werden können. Koordinatorin Prof. Riedel-Heller betont: „Unabhängig vom Kostenträger oder vom jeweils zuständigen Sozialgesetzbuch hilft die Leitlinie evidenzbasiert bei der sinnvollen Auswahl wirksamer Therapien. Nicht das Angebot steht im Mittelpunkt, sondern die jeweilige Person und ihr tatsächlicher Unterstützungsbedarf."

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Quelle:

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)

Literatur:

(1)

S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, abrufbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-020, letzter Zugriff: 17.12.2025.

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