Krankenkasse wechseln: Wann es sich lohnt und wie es funktioniert
Steigende Zusatzbeiträge, weniger Leistungen oder einfach der Wunsch nach besseren Konditionen: Es gibt viele Gründe, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Gerade jetzt, wo zahlreiche Kassen ihre Beiträge erhöhen, lohnt sich ein genauer Blick auf Alternativen. In Deutschland stehen gesetzlich Versicherten aktuell 94 Krankenkassen zur Auswahl. Doch welche ist die richtige?
Wie viel Geld lässt sich durch einen Krankenkassenwechsel sparen?
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich bei 14,6%. Hinzu kommt der sogenannte Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Laut Stiftung Warentest reicht dieser derzeit von 2,18 bis 4,40%. Das macht für viele Versicherte einen erheblichen Unterschied: Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, kann durch einen Wechsel von der teuersten in die günstigste Kasse bis zu 400 Euro im Jahr sparen.
Allerdings sollte man beachten: Eine geringere Beitragsbelastung kann das zu versteuernde Einkommen erhöhen – die tatsächliche Ersparnis hängt also auch von der individuellen Steuerlast ab.
Nicht nur der Beitrag zählt – auch die Leistungen vergleichen
Ein niedriger Zusatzbeitrag allein ist jedoch nicht alles. Wer regelmäßig bestimmte Gesundheitsleistungen nutzt, sollte auf das sogenannte Mehrleistungsangebot achten. Dazu zählen etwa Zuschüsse zu Zahnreinigungen, Osteopathie-Behandlungen, Gesundheitskursen oder Reiseimpfungen. Manche Krankenkassen zahlen hier deutlich mehr als andere.
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe 8/2025 insgesamt 67 gesetzliche Krankenkassen verglichen, die rund 98% der gesetzlich Versicherten abdecken. Ein Online-Vergleichsrechner zeigt, welche Kasse am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt – sowohl finanziell als auch leistungstechnisch.
Wie funktioniert der Krankenkassen-Wechsel?
Ist die Entscheidung für eine neue Krankenkasse gefallen, ist der Wechsel heute unkompliziert. Wer bereits mindestens zwölf Monate bei seiner aktuellen Kasse versichert ist, kann ohne Angabe von Gründen wechseln. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags greift sogar ein Sonderkündigungsrecht – ganz unabhängig von der Mindestbindungsfrist.
Die Kündigung wird jeweils zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Das bedeutet: Wer bis zum 31. Juli kündigt, kann zum 1. Oktober in die neue Kasse wechseln. Wichtig: Ein eigenes Kündigungsschreiben ist nicht mehr notwendig. Es genügt, bei der neuen Krankenkasse einen Mitgliedsantrag zu stellen – in der Regel geht das online. Diese übernimmt die Abwicklung mit der alten Kasse. Nach erfolgreicher Prüfung verschickt die neue Versicherung eine Mitgliedsbescheinigung sowie die elektronische Gesundheitskarte. Arbeitgeber oder Ausbildungsstelle müssen dann noch formlos über den Wechsel informiert werden.
Quelle:dpa