Freitag, 26. April 2024
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Praxismanagement

Neue Beratungsleistung für Hausärzt:innen: Organspende

von Susanne Morisch

Neue Beratungsleistung für Hausärzt:innen: Organspende
© SciePro – stock.adobe.com
Alle 2 Jahre können Hausärzt:innen nun ihre Patient:innen zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Änderung des Transplantationsgesetztes tritt zum 01.03.2022 in Kraft.

Beratung zur Organspende durch Hausärzt:innen alle 2 Jahre möglich

Die Entscheidung geht auf das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zurück. Bei der Beratung klären die Hausärzt:innen jedes zweite Jahr über Möglichkeiten und Voraussetzungen auf. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
 
 

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Kritik an der niedrigen Vergütung für Organspendeberatung durch Ärzt:innen

Bereits vor der Änderung des entsprechenden Gesetzes wird allerdings Kritik laut: Die Ärzt:innen erhalten pro Beratung lediglich 7,32 Euro. Angesichts des sensiblen Themas, das sicherlich nicht in einem wenige Minuten umfassenden Gespräch besprochen werden kann, fordert der KBV-Chef Andreas Gassen eine deutlich höhere Vergütung.

Quelle: KBV


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