Sonntag, 28. April 2024
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Gesundheitspolitik

Künftig Anspruch auf Zweitmeinung vor Hüft-OP

Künftig Anspruch auf Zweitmeinung vor Hüft-OP
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Gesetzlich Versicherte, denen der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen wird, sollen künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser am 16. November, wie er anschließend mitteilte.

Ärzt:innen mit KV-Genehmigung sollen Zweitmeinung abrechnen dürfen

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 sollen demnach ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen können, um solche Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Versicherte können dann über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Mediziner in ihrem Umkreis finden, bei denen sie eine Zweitmeinung einholen können. Schon heute ist das bei verschiedenen anderen Eingriffen möglich, etwa wenn vom Arzt eine OP an der Wirbelsäule oder ein neues Kniegelenk empfohlen wurde.

Überdurchschnittlich viele Hüftgelenksoperationen in Deutschland

„Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen“, hieß es vom G-BA. In Deutschland werden den Angaben zufolge im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Hüftgelenksoperationen durchgeführt – jährlich bei rund 240.000 Patientinnen und Patienten.

Quelle: dpa


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