BDP-Resolution zum Gesundheitsdatenschutz
Gesetzlich Versicherte müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten. Dies gilt vor allem für den Bereich besonders sensibler Daten, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen und deren Behandlung. Psychotherapiedaten reichen weit in das Intim- und Privatleben hinein und bedürfen eines besonderen Schutzes.