Freitag, 26. April 2024
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Gesundheitspolitik

Datenschützer nicht prinzipiell gegen E-Patientenakte für alle

Datenschützer nicht prinzipiell gegen E-Patientenakte für alle
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht keine prinzipiellen Einwände gegen eine Umstellung auf elektronische Patientenakten für alle, will jedoch die konkrete Umsetzung prüfen. „Es gibt keinen grundsätzlichen Ausschluss einer Opt-out-Regelung aus datenschutzrechtlichen Aspekten“, sagte Kelber mit Blick auf entsprechende Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Demnach sollen alle gesetzlich Versicherten bis Ende 2024 automatisch eine E-Akte bekommen – es sei denn, man lehnt das aktiv ab. Bisher muss man aktiv einwilligen, wenn man eine will.

Betroffenenrechte bei Einführung der E-Akte beachten

Kelber sagte, noch gebe es keine konkreten Ausformulierungen dazu, wie Betroffenenrechte ausgeübt werden könnten und man zum Beispiel Informationen „verschatten“ könne, die jemand nicht sehen soll. Dazu sei man im Augenblick im Gespräch und werde dann auch Stellungnahmen für einzelne Schritte beisteuern. Als freiwilliges Angebot waren die E-Akten schon 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal 1% der 74 Millionen gesetzlich Versicherten nutzt sie. Erklärtes Ziel der Bundesregierung bis 2025 ist, dass 80% E-Akten haben. Sie sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können.
 
 

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Erschienen am 09.03.2023Bis Ende 2024 sollen für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden sowie E-Rezepte einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden.

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Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar

Der oberste Datenschützer betonte generell: „Wir sind große Fans der Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Als Privatperson wolle er eine E-Akte mit der Standardeinstellung haben, dass alle Ärzte alles sehen dürften, weil er eine optimale Versorgung haben möchte. „Aber es geht darum, dass man nicht aus scheinbaren Komfortgründen auf grundlegende Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen verzichten darf.“

Quelle: dpa


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