Samstag, 2. November 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Eckpunkte des geplanten Registergesetzes vorgestellt

Eckpunkte des geplanten Registergesetzes vorgestellt
© Chinnapong – stock.adobe.com
Mehr als 160 Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen trafen sich vom 8.-9. Mai 2023 auf den Registertagen in Berlin. Ministerialdirigent Markus Algermissen vom Bundesgesundheitsministerium stellte auf der Konferenz die konzeptionellen Eckpunkte des für Herbst 2023 erwarteten Registergesetzes vor.
Anzeige:
Programmatic Ads
 
„Medizinische Register spielen in der Digitalisierungsstrategie eine große Rolle, insbesondere die Vernetzung der medizinischen Register mit anderen Daten“, so Algermissen. Register sind Teil eines vernetzten Datenökosystems von Gesundheitsdaten, welches im Koalitionsvertrag beschrieben wurde. Das Registergesetz soll insbesondere die Transparenz zu Registern und ihrer Qualität steigern, die Standardisierung fördern und zu einer besseren Registerdatennutzung in Deutschland beitragen. „Wir gehen davon aus, dass das Registergesetz bedeutende Impulse für die Registerforschung setzen wird“, schätzt TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler die bevorstehende Entwicklung ein.

Rahmenbedingungen der Registerforschung verbessern

Medizinisch-wissenschaftliche Register übernehmen zunehmend eine wichtige, ergänzende Rolle bei der Bewertung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und gesundheitspolitischen Maßnahmen. Damit Register diese Aufgabe erfüllen können, sind gewisse Rahmenbedingungen seitens des Gesetzgebers und ein communitybasierter Diskurs seitens der Registerbetreibenden unverzichtbar. Um die für eine verstärkte Nutzung von Registerdaten im Bewertungsprozess neuer Therapien erforderliche Qualität in der Registerlandschaft auszubauen, werden neben verlässlichen Orientierungspunkten auch neue Finanzierungsmodelle benötigt. Register müssen wissen, wo sie in ihrer Entwicklung stehen und welche Qualitätsmaßnahmen notwendig sind, um ihre Nutzbarkeit z. B. für die Bewertung von Arzneimitteln zu erhöhen. Trotz der Vielfalt der Registerlandschaft müssen Qualität und Entwicklungsgrad eines Registers nachvollziehbar und transparent darstellbar sein. Das Reifegradmodell aus dem BMG-Registergutachten weiterzuentwickeln ist hierbei ein wichtiger erster Schritt.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

Erschienen am 05.05.2023Die guten Ansätze aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums sollen laut BVMed zügig umgesetzt werden.

Erschienen am 05.05.2023Die guten Ansätze aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums sollen laut BVMed zügig...

© adam121 – stock.adobe.com

TMF unterstützt und moderiert Registerentwicklung

Für das Registergesetz wurde außerdem eine Zentralstelle für medizinische Register angekündigt, die die Vernetzung der Register untereinander unterstützen und die Verwendung bestehender Standards vorantreiben soll. Sie kann Wissen bündeln und zur Verfügung stellen sowie Instrumente zur Erleichterung des Registeraufbaus und der -weiterentwicklung im Dialog mit Registerbetreibenden entwickeln.

„Als Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung versteht die TMF es als eine ihrer zentralen Aufgaben diesen politischen Prozess zu begleiten und zu moderieren“, so Semler. Die Anfang 2023 gegründete TMF AG Register wird die fachlich-inhaltlichen Aspekte diskutieren und Empfehlungen für die Registercommunity erarbeiten, sowie Hilfestellung und Orientierung in diesem komplexen Feld für alle Beteiligten anbieten.

Mehr Vernetzung durch eine Datenaustausch

Die Vernetzung und Zusammenarbeit von Registern sind eine wichtige Grundlage, um bestehende personelle und finanzielle Ressourcen effektiver nutzen zu können. Mit registerübergreifenden Auswertungen können Zusammenhänge zu identifiziert und wichtige Fragestellungen beantwortet werden. Eine Harmonisierung der Daten sowie die Orientierung an Standards sind dafür und für die Anknüpfbarkeit an den europäischen Gesundheitsdatenraum unerlässlich. Das Registergesetz möchte deshalb die Grundlagen zur Erleichterung eines direkten Datenlinkage legen.

„In der Krebsregistrierung sind schon Strukturen entwickelt worden, die onkologische Daten zu Therapien und Verläufen strukturiert und einheitlich bundesweit erfassen. Um noch mehr aus diesen Daten rauszuholen und diese mit anderen medizinischen Registern sinnvoll verknüpfen zu können, wäre die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer der nun logische nächste Schritt“, unterstreicht Tobias Harz, Geschäftsführer des Krebsregisters Niedersachen und Co-Sprecher der TMF-AG Register, die große Bedeutung dieses Vorhabens.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Analyse: Größere Erfolgschancen in spezialisierten Krebs-Zentren

Erschienen am 27.04.2022Von einer Krebsbehandlungen in spezialisierten Zentren profitieren vor allem Patienten mit früheren Tumorstadien.

Erschienen am 27.04.2022Von einer Krebsbehandlungen in spezialisierten Zentren profitieren vor allem Patienten mit früheren...

© WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com

Mehr Datennutzung durch registerbasierte randomisierte Studien

Mit einem besseren Austausch zwischen Registerbetreibenden und Datennutzenden lässt sich auch die Nutzung und damit auch der Wert von Registerdaten fördern. Zentrale Forderungen zur Verbesserung der Datennutzung sind die Stärkung von Registerqualität, um die Register auch für die Durchführung hochwertiger registerbasierter Studien zur Bewertung von Therapieansätzen zu befähigen. „Exzellente Versorgungsforschung mit medizinischen Registern – das sollte unser Ziel sein. Dafür müssen wir mit dem Registergesetz jetzt den nächsten Schritt gehen und registerbasierte randomisierte Studien (RCT) zu Therapievergleichen fördern“, forderte Thomas Kaiser vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Quelle: TMF e.V.


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Eckpunkte des geplanten Registergesetzes vorgestellt"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.