EuGH stärkt Datenschutz im Online-Arzneimittelhandel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) entschieden, dass Mitgliedstaaten Mitbewerbern eines Unternehmens die Möglichkeit einräumen können, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unlautere Geschäftspraktik gerichtlich anzugreifen. Das Urteil betrifft den Onlineverkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel, bei dem eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist – auch bei rezeptfreien Arzneimitteln.