Mittwoch, 24. April 2024
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Gesundheitspolitik

GKV-Finanzstabilisierung: Falsches Gesetz, gerade in Krisenzeiten

GKV-Finanzstabilisierung: Falsches Gesetz, gerade in Krisenzeiten
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„Das (...) vom Bundestag beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit innovativen und generischen Arzneimitteln. Zudem schadet es insgesamt dem Standort Deutschland,“ so Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Dass der Gesetzgeber angesichts eines seit 2009 bestehenden Preismoratoriums und einer nunmehr auf 10% gestiegenen Inflationsrate weitere Belastungen für die Arzneimittel-Hersteller beschlossen habe, sei nicht vermittelbar und stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der noch für die Stärkung des Standorts und die Weiterentwicklung der Versorgung stand.
„Die Krisen sind allgegenwärtig, umso wichtiger wäre es gewesen, für die Unternehmen keine zusätzlichen Belastungen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zu beschließen. Vielmehr wäre die Chance zu ergreifen, die Arzneimittelversorgung der Menschen sowie den Pharmastandort Deutschland zu stärken und zukunftsfest zu gestalten“, resümiert Cranz.

AMNOG-Leitplanken beeinflussen therapeutischen Fortschritt

Insbesondere die vom Gesetzgeber angestrebten sogenannten AMNOG-Leitplanken werden dem therapeutischen Fortschritt in diesem Land nachhaltig schaden. Wenn Arzneimittel, denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen nicht quantifizierbaren oder geringen Zusatznutzen attestiert hat, systematisch abgewertet werden, nimmt man vielen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, besser versorgt zu werden. „Die Hürden für Innovationen werden so hochgeschraubt, dass weniger Neueinführungen in der Versorgung ankommen werden. Erste Unternehmen haben bereits Konsequenzen gezogen und Markteinführungen innovativer Arzneimittel zurückgestellt“, so Cranz.

Erhöhung des Herstellerabschlags

Hinzu kommt für die Hersteller die Erhöhung des Herstellerabschlags ab dem kommenden Jahr von 7 auf dann 12%. Betroffen hiervon sind neben patentgeschützten Arzneimitteln auch für die Versorgung ebenso relevante Bestandsprodukte. Zudem soll das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert werden. Es bleibt zu hoffen, dass eine neue Ausnahmeregelung für Weiterentwicklungen von Arzneimitteln in ihrer Ausgestaltung tatsächlich dazu führen kann, das Innovationspotential bekannter Wirkstoffe zu heben und dass Patientinnen und Patienten davon profitieren können.
 
 

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Forderung nach Strukturreformen

Entsprechend ordnet Cranz die Ergebnisse ein: „Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber den falschen Weg eingeschlagen.“ Anstatt weiter die Grundlagen von Wachstum und Wohlstand zu beeinträchtigen, sei es dringend an der Zeit, langfristig ausgerichtete Strukturreformen anzugehen. „Zur Sicherung der Versorgung insbesondere mit generischen Arzneimitteln muss der nächste, dringendste Schritt ein angemessener Inflationsausgleich sein“, führt der BAH-Hauptgeschäftsführer aus.

Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)


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