Eine gesetzliche Krankenkasse darf sich nicht weigern, ein neues Mitglied aufzunehmen. Wollen gesetzlich Versicherter die Kasse wechseln, beantragen sie die Aufnahme in die neue Kasse am besten schriftlich. "Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein", rät Stefan Palmowski von der Beratungsstelle Dortmund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP). Das gelte insbesondere, wenn die neue Kasse bei einem ersten telefonischen Kontakt vor Aufnahme Gesundheitsfragen stelle oder die Aufnahme verzögern wolle.
Vor dem Wechsel müssen Versicherte fristgerecht bei ihrer alten Kasse gekündigt haben. "Legen Sie Ihrem Aufnahmeantrag für die neue Kasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei und schicken Sie alles am besten per Einschreiben an die neue Kasse", sagte Palmowski dem dpa-Themendienst. Die neue Kasse müsse den Antragsteller dann aufnehmen. Dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes zufolge weigern sich Kassen immer wieder, neue Mitglieder aufzunehmen, wenn diese alt oder chronisch krank sind. Es habe außerdem Versuche gegeben, Ältere oder Kranke aus der Kasse herauszudrängen.
"Darauf sollte man sich nicht einlassen", betonte Palmowski. "Die Krankenkasse hat kein Recht dazu, mir einen Wechsel nahe zu legen oder mich rauszuwerfen." Selbst wenn ein Mitglied mit den Beitragszahlungen im Rückstand sei, dürfe die Kasse denjenigen nicht loswerden. Wem so etwas widerfährt, der sollte sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, in der Regel das Bundesversicherungsamt. Verzeichnet sei die zuständige Behörde im Impressum auf der Internetseite der Krankenkasse, erläuterte Palmowski. Wer keinen Internetanschluss hat, könne sich auch an die UPD wenden und sich dort helfen lassen.
Betroffene dokumentieren einen telefonisch erfolgten Rauswurf-Versuch der Kasse am besten schriftlich. Dazu notieren sie den Namen des Anrufers und den Zeitpunkt des Anrufs. Außerdem sollten sie sich Stichworte zum Inhalt des Telefonats machen.
"Nicht von Kasse abwimmeln lassen - Aufnahme schriftlich beantragen"
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