Donnerstag, 25. April 2024
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Gesundheitspolitik

Oppositionspolitiker stellen Corona-Impfpflicht infrage

Oppositionspolitiker stellen Corona-Impfpflicht infrage
© Zerbor – stock.adobe.com
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal sollte nach Ansicht von Oppositionspolitikern zum Jahresende auslaufen. Der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU) sagte der „Welt“, die Bundesregierung könne weder angeben, wie sich die Impfpflicht vor Ort auswirke, noch habe sie Zahlen zur Abwanderung aus dem Pflegeberuf. „Wenn dieser gefährliche Blindflug weitergeht, spricht alles dafür, die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Ende des Jahres nicht zu verlängern.“ Sorge forderte, vulnerable Gruppen in den Einrichtungen mit gezielten Impf- und Testkonzepten zu schützen. „Diese dürfen allerdings nicht zu mehr Bürokratie und Belastungen für das Pflegepersonal führen“, mahnte er.
Der Linke-Politiker Ates Gürpinar sagte der „Welt“: Eine Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Eindämmung der Pandemie ist sinnlos.“ Zugleich betonte er, dass Impfungen ein wichtiger Baustein für den Kampf gegen Corona seien – neben Hygienevorschriften, Schutzausrüstung, Luftfiltern und Tests.

Vertreter der Regierungsfraktionen reagierten zurückhaltend. Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sagte: „Das epidemiologische Geschehen, erhältliche Varianten-Impfstoffe und selbst die aktuelle Variante des SARS-CoV-2 werden wichtige Faktoren in dieser Diskussion sein.“ Die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagte laut „Welt“. „Diese Frage werden wir zu gegebener Zeit in der Koalition diskutieren.“ Die Impfung senke das Ansteckungsrisiko und könne schwere Krankheitsverläufe beim Personal verhindern – dies hätten auch Experten im Gesundheitsausschuss berichtet.

Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.
 
 

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Quelle: dpa


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