Mittwoch, 24. April 2024
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Gesundheitspolitik

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig
© Alexander Raths – stock.adobe.com
Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.

Vetretung durch Ehe- und Lebenspartner möglich

Ehe- und Lebenspartner könnten sich nun in gesundheitlichen Krisen – wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen könne – gegenseitig vertreten. Das gelte aber nur für die Dauer von 6 Monaten und auch lediglich in medizinische Fragen, schilderte Brysch.

Notvertretungsrecht beinhaltet auch Risiken

Das Notvertretungsrecht sei begrenzt und beinhalte auch Risiken, sagte der Patientenschützer. Dem Partner seien die konkreten Behandlungswünsche des Betroffenen gar nicht immer bekannt – also, ob und welche medizinischen Behandlungen in der konkreten Situation gewünscht oder abgelehnt würden. Dabei könne es auch durchaus um lebensbegrenzende Maßnahmen gehen, gab Brysch zu Bedenken. Zudem wollten sich Betroffene nicht immer „ausschließlich vom Ehe- oder Lebenspartner vertreten lassen“, meinte er.
 
 

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Patientenverfügung und Vollmacht weiterhin sinnvoll

Es sei weiterhin wichtig, Patientenverfügung und Vollmacht frühzeitig zu erstellen, betonte der Stiftungsvorstand. Auch finanzielle Zuständigkeiten blieben sonst ungeklärt. Das neue Notvertretungsrecht umfasse keine Versicherungsfragen oder Bankgeschäfte. Nach wie vor gebe es ohne eine entsprechende Vollmacht auch keine Möglichkeit, über ambulante Pflege, Pflegeheimaufenthalte oder Krankenhausverträge zu entscheiden.

Quelle: dpa


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