Mittwoch, 11. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Prozess wegen Corona-Ausbruchs in Pflegeheim startet

Prozess wegen Corona-Ausbruchs in Pflegeheim startet
© Romolo Tavani – stock.adobe.com
Eine Heimmitarbeiterin soll mit einem gefälschten Impfpass zur Arbeit gegangen sein. Dass sie sich mit Corona angesteckt hat, weiß die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Frage im Prozess: Ist sie der fahrlässigen Tötung schuldig?
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Verdacht auf fahrlässige Tötung durch Pflegeheim-Beschäftigte

Besonders zu Beginn der Pandemie starben bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen oft jeweils Dutzende Seniorinnen und Senioren. Darauf folgten mehrfach Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, die aber zum Beispiel in Wolfsburg oder Mannheim eingestellt wurden. Nun muss sich nach einem Corona-Ausbruch eine frühere Pflegeheimmitarbeiterin vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Sicher ist: Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt.

Corona-Impfung mit gefälschtem Impfausweis vorgetäuscht

Die Pflegeheim-Beschäftigte soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen COVID-19 vorgetäuscht haben. Sie hatte Ende November 2021 trotz einer Corona-Infektion im familiären Umfeld zunächst weiter in dem Hildesheimer Heim als sogenannte Alltagsbegleiterin arbeiten dürfen. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Jedoch soll die Frau unbemerkt selbst bereits mit Corona infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen angesteckt haben – es folgte eine Kette von Infektionen. Bei dem Ausbruch starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen.
 
 

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© Brian Jackson – stock.adobe.com

Beschuldigte weist Verantwortung für Corona-Ausbruch zurück

Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass COVID-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden mit Corona infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hat bisher die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben, aber abgestritten, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein.  

Urteil bereits im März zu erwarten

Für den Prozess sind nach Angaben des Landgerichts 12 Zeugen und 3 Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden. Insgesamt sind 5 Prozesstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 21. März gesprochen werden.

Quelle: dpa


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