Donnerstag, 28. März 2024
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Gesundheitspolitik

TK: Mehr vermutete Behandlungsfehler in Bayern registriert

TK: Mehr vermutete Behandlungsfehler in Bayern registriert
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Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ist 2021 in Bayern wieder angestiegen. "Im vergangenen Jahr wandten sich 746 bayerische Versicherte an uns, weil sie einen Fehler bei einer medizinischen Behandlung vermuteten", sagt Christian Bredl, Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) im Freistaat. "Das waren 15 Patientinnen und Patienten mehr als im Vorjahr und entspricht einer Steigerung von rund zwei%." Bundesweit dagegen sank die Zahl der Meldungen im gleichen Zeitraum um 36 auf 5.981. Das sind 0,6% weniger als im Jahr 2020.

Hohe Dunkelziffer trotz besser informierter Patientinnen und Patienten

Nicht jeder Verdachtsfall stellt sich tatsächlich als eine falsche Behandlung heraus. "Bei etwa jedem dritten Fall bestätigt sich jedoch die Vermutung", so Bredl. "Das zeigt, wie wichtig es ist, dass sich Patientinnen und Patienten bei Verdacht melden. So können Schwachstellen in der Versorgung erkannt und künftig vermieden werden."

Der bayerische TK-Chef begrüßt es, dass sich die Versicherten heutzutage mehr informieren und auch öfters unterstützende Digitalangebote nutzen. Er vermutet aber immer noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern. "Beim TK-Patientenmonitor 2022 gaben 5% der Befragten an, dass sie in den letzten 12 Monaten einmal einen vermuteten Fehler bei einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung erlitten haben. Für die vergangenen 10 Jahre sagten das sogar 23%."
 
 

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Die Patientinnen und Patienten gehen davon aus, dass sie selbst eine wichtige Rolle bei der medizinischen Behandlung haben. Drei von vier Befragten gaben an, dass sie selbst zu einer sicheren Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus beitragen können.

Krankenkassen unterstützen Betroffene

Zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) für den Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben. Klagt die Krankenkasse gegen den Arzt oder die Klinik, kann der Patient das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK unterstützt ihre Versicherten außerdem mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen (www.tk.de, Suchnummer 2002890) und einer Beratungsbroschüre (Suchnummer 2015266).

Quelle: Techniker Krankenkasse Landesvertretung Bayern


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