Medizin
20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff: Pflichtleistung der GKV
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) am 13. Januar 2024 in Kraft getreten (1, 2). Diese enthält unter anderem die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 empfohlenen Änderungen in Bezug auf die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen: Mit sofortiger Wirkung wird die Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) bei Erwachsenen ab 60 Jahren sowie ab 18 Jahren mit relevanten Grunderkrankungena bzw. beruflicher Indikation zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) (1-3).
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