Breites Bündnis: Kein Verkauf von Nikotinbeuteln
Wiebke PfohlSollten Nikotinbeutel in Deutschland zugelassen werden? Ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften appelliert an die Bundesregierung, einen Verkauf von Nikotinbeuteln nicht zu erlauben.
Im Bundestag wird zurzeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz -TabStÄndG) beraten. In dem Entwurf geht es unter anderem um die Besteuerung von Nikotinbeuteln (auch Nikotinpouches oder White Snus genannt). Der Verkauf von Nikotinbeutel ist in Deutschland nicht erlaubt, der Besitz und Konsum für Eigenbedarf aber ab 18 Jahren gestattet.
Bündnis warnt vor Legalisierung von Nikotinbeuteln
Der aktuelle Gesetzesentwurf bezieht sich dabei auch auf laufende Verhandlungen der EU über eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie. „Soweit die überarbeitete Tabaksteuerrichtlinie bei Verabschiedung eine Besteuerung von Nikotinpouches vorsieht, ist eine nationale Besteuerung solcher Produkte ebenfalls geplant“, heißt es in dem Regierungsentwurf. In dem Kontext ist die Diskussion über eine Zulassung der Nikotinbeutel wieder hochgekocht. Ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften – darunter auch etwa die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jungenärzt:innen und die Deutsche Krebsgesellschaft – appellierte daher kürzlich an die Bundesregierung, das Verkaufsverbot „beizubehalten und konsequent durchzusetzen.“
Was sind Nikotinbeutel?
Nikotinbeutel bestehen aus Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen. Sie sind tabakfrei und enthalten Nikotin in unterschiedlicher Stärke. Die kleinen weißen Beutel werden unter die Oberlippe gelegt; das Nikotin wird von der Mundschleimhaut aufgenommen. Nikotinbeutel unterliegen nicht den tabakrechtlichen Vorgaben, sondern gelten als neuartiges Lebensmittel. Da die Beutel nicht zugelassen sind, dürfen sie auch nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat 2022 eine Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln veröffentlicht. Das Bundesamt schreibt, dass nach dem Konsum von Nikotinbeuteln Blutspiegel erreicht werden, die vergleichbar mit dem Konsum von herkömmlichen Zigaretten sind. Außerdem: „Bei Verwendung von hochdosierten Produkten wurden deutlich höhere Blutspiegel als nach dem Konsum von Zigaretten beobachtet. Die Anflutung von Nikotin im Blut war vergleichbar mit der Anflutung nach Zigarettenkonsum, was auf eine vergleichbar suchtauslösende Wirkung von hochdosierten Nikotinbeuteln hindeutet, wie sie für Zigaretten bekannt ist.”
Das BfR analysierte 44 Nikotinbeutel und fand dabei unter anderem heraus, dass der Nikotingehalt stark schwanken kann. Der höchste gemessene Nikotingehalt lag in der Analyse des Bundesamtes bei 47,5 mg pro Beutel, der niedrigste bei 1,79 mg pro Beutel. Nur auf einem Drittel der Beutel war dabei der Nikotingehalt eindeutig deklariert. In mehr als der Hälfte der Beutel wurden außerdem tabakspezifische Nitrosamine gefunden.
Das Bundesinstitut schreibt: „Gesundheitliche Risiken sieht das BfR insbesondere für folgenden Personengruppen: Kinder, Jugendliche und Nichtraucher, da Nikotin eine suchterzeugende Wirkung hat. Schwangere und Stillende, aufgrund der Nikotinwirkungen auf Schwangere und wegen des Übergangs von Nikotin in die Muttermilch. Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen, da Nikotin starke Wirkungen auf Herz und Kreislauf ausübt.”
Gefahr für Kinder und Jugendliche
Die WHO warnte im Mai dieses Jahres vor der rasanten Verbreitung von Nikotinbeuteln, die gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene vermarktet werden. Die Organisation veröffentlichte in dem Zuge den Report „Exposing marketing tactics and strategies driving the global growth of nicotine pouches”.
Auch in Deutschland nutzen mehr junge Menschen Nikotinbeutel. In einer Pressemitteilung zu der Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2025“ schreibt das Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): „Auch Nikotinbeutel gewinnen an Bedeutung und das, obwohl der Verkauf in Deutschland untersagt ist. 2025 gaben 5,5% der Jugendlichen und 18,9% der jungen Erwachsenen an, diese Produkte bereits ausprobiert zu haben. 2023 waren es noch 4,1% der Jugendlichen und 14,8% der jungen Erwachsenen.“
„Eine Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal. Mit großer Sorge beobachten wir deshalb konkrete Bestrebungen, die Zulassung des Verkaufs von Nikotinbeuteln in Deutschland voranzutreiben”, schreibt das Bündnis. Würde das Inverkehrbringen der Nikotinbeutel erlaubt, werde dies „die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Vermarktungsmöglichkeiten dieser Nikotinprodukte erhöhen und damit den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern”. Außerdem würde eine Legalisierung die Prävention von Nikotinabhängigkeit erschweren, besonders bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Gesundheitliche Risiken der Nikotinbeutel
„Besonders besorgniserregend ist die Verbreitung von Nikotinbeuteln unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen”, schreibt das Bündnis. „Nikotin besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial und kann insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Unabhängig vom Alter birgt der Konsum zudem kardiovaskuläre Risiken; auch Schädigungen der Mundgesundheit durch Nikotinbeutel sind bereits bekannt. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Nikotinbeuteln können derzeit noch nicht ausreichend beurteilt werden.”
Das Bündnis kritisierte außerdem die Vermarktung von Nikotinbeuteln, besonders deren Attraktivität für junge Menschen. „Über soziale Medien und eine jugendaffine Produktgestaltung werden sie als Lifestyleprodukte präsentiert. Fruchtige Aromen sowie die Möglichkeit eines geruchsfreien und diskreten Konsums können die Hemmschwelle für den Gebrauch zusätzlich senken.”
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Literatur:
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Breites Bündnis fordert: Kein Verkauf von Nikotinbeuteln in Deutschland, abrufbar unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/Appell_Nikotinbeutel.pdf, letzter Zugriff: 28.09.2026.
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BfR: Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches), abrufbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf, letzter Zugriff: 28.09.2026.
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes(Tabaksteueränderungsgesetz -TabStÄndG), abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-08-10-TabStAendG/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, letzter Zugriff: 28.09.2026.
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DEBRA Factsheet, abrufbar unter: https://www.debra-study.info/wp-content/uploads/2022/02/Factsheet-06-v4-2.pdf, letzter Zugriff: 28.09.2026.
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Bundestag-Debatte über Tabaksteuergesetzänderung: 96. Sitzung vom 24.09.2026, TOP 30: Änderung des Tabaksteuergesetzes - Deutscher Bundestag, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7657462, letzter Zugriff: 28.09.2026.
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WHO warns nicotine pouch brands targeting youth as sales surge, abrufbar unter: https://www.who.int/news/item/15-05-2026-who-warns-nicotine-pouch-brands-targeting-youth-as-sales-surge, letzter Zugriff: 28.09.2026.