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Gesundheitspolitik

Klage auf Auskunft und Schadenersatz

Die Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem Astra Zeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Seitdem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Die Zahnärztin aus Mainz ist sich sicher, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war und fordert von dem Unternehmen Auskunft und Schadenersatz. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies etwa darauf, dass der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte.

BGH senkt Anforderungen an Auskunftsanspruch

Der BGH hob das Koblenzer Urteil nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Das Gericht habe zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt, erklärte der sechste Zivilsenat in Karlsruhe. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Das könne auch dann der Fall sein, wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit des Medikaments spricht.

Der Auskunftsanspruch sei zudem nicht auf Informationen zu dem individuellen Krankheitsbild der Klägerin beschränkt. Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs führe dazu, dass auch der Anspruchauf Schadenersatz neu geprüft werden müsse, so der BGH. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann.“

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Quelle:

dpa