Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor
Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen alle mit Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten – es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein „entgegenstehender Wille“ des Verstorbenen vor. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.