Bundestag ringt um Neuregelung der Sterbehilfe
Wie soll die Sterbehilfe in Deutschland geregelt werden? Liberal – oder droht dann ein Übermaß an Angeboten auch mit kommerziellen Motiven? Im Bundestag prallen die Argumente aufeinander.
Das Karlsruher Gericht hatte 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe gekippt. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf. Im Plenum prallten die Argumente grundsätzlich aufeinander. Die Debatte war strukturiert anhand von bisher 3 vorliegenden Initiativen zur Sterbehilfe.
So erläuterte die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, das Parlament könne die Situation unverändert belassen. „Die Frage ist, ob wir das wollen.“ Künast hatte mit der Grünen-Abgeordneten Katja Keul Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben vorgelegt. Künast sprach sich für Schutzregeln aus und mehr Transparenz – wenn etwa jemand am Ende an akuter Luftnot leide, sei ein Arzt-Patienten-Gespräch angemessen. In anderen Fällen solle man einen Sterbewunsch einer Behörde gegenüber glaubhaft darlegen müssen.
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Erschienen am 28.03.2022 • Offen auf die von Patient:innen geäußerten Todes- und Suizidwünsche reagieren und auf entsprechende Angebote palliativmedizinischer Versorgung und ärztlich unterstützter Suizidprävention...
Erschienen am 28.03.2022 • Offen auf die von Patient:innen geäußerten Todes- und Suizidwünsche reagieren und auf entsprechende...
Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling (CDU) warnte hingegen vor einer schrankenlosen Freigabe der Sterbehilfe. In Ländern, die diesen Weg gegangen seien, sei diese zum Normalfall geworden. „Wer einmal die Grenzen zum Tod überschritten hat, kann seine Entscheidung nicht revidieren.“
Lars Castellucci (SPD) mahnte: „Ein Suizidwunsch ist nicht automatisch mit einem Sterbewunsch gleichzusetzen.“ Zentral sei, Hilfe und Unterstützung im Leben anzubieten. Castellucci hatte mit weiteren Parlamentariern einen Entwurf vorgelegt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen soll. Um die freie Entscheidung aber festzustellen, sollen Ausnahmen mit vorherigen fachärztlichen Untersuchungen möglich sein.
Ausbau von Suizidprävention und Palliativangeboten gefordert
Mehrere Rednerinnen und Redner mahnten einen Ausbau von Suizidprävention sowie von Palliativangeboten an. So sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), meist handele es sich bei den Betroffenen um den Wunsch nach einer Pause von einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation. Entscheidend sei, „dass wir hier die Prävention an erste Stelle setzen“.Thomas Seitz (AfD) betonte, für einen freien Suizid bedürfe es zunächst einer freien Willensbildung. Gerade Hochbetagte litten aber oft unter einer Depression, die den Willen überwölbe.
Weil die Debatte kontrovers und ethisch heikel ist, war die Entscheidung zur Gewissensfrage erklärt worden. Deshalb gilt in der Frage keine Fraktionsdisziplin. Wann es ausformulierte Gesetzentwürfe geben soll, über die dann im Parlament beraten und auch entschieden wird, war offen, aber es wurde damit in den kommenden Monaten gerechnet.Quelle:
dpa
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